Airbus A350 von Swiss: Anforderungen für beide Sitze im Cockpit.

Swiss-Landung in AlmatyWarum ein Kapitän nicht automatisch als Kopilot einspringen kann

Nachdem der Kopilot eines Swiss-Fluges erkrankt in Almaty das Flugzeug verlassen hatte, ging die Reise für alle anderen vorerst nicht weiter. Und das, obwohl zwei Kapitäne an Bord waren. Warum eigentlich nicht?

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Zum Glück befanden sich drei Ärzte unter den Fluggästen. Am 6. Mai gab es einen medizinischen Notfall im Cockpit eines Airbus A350 von Swiss: Der Kopilot erkrankte während des Flugs von Seoul nach Zürich. Auf Empfehlung der Ärzte entschied sich die Crew, Flug LX123 umzuleiten, und landete außerplanmäßig in Almaty in Kasachstan.

Nach der Landung wurde der Kopilot in Begleitung eines anderen Besatzungsmitglieds ins Krankenhaus gebracht. Danach konnte der Flug aber nicht einfach fortgesetzt werden. Das lag an Vorschriften zu maximalen Einsatzzeiten, aber auch an einem weiteren Grund: Zwar befanden sich zwei weitere Piloten an Bord, allerdings beide Kapitäne. Für den Weiterflug brauchte es jedoch einen entsprechend qualifizierten Kopiloten auf dem rechten Sitz.

«Auf dem rechten Sitz zusätzliche Anforderungen»

Aber warum konnte der andere Kapitän nicht einfach als Kopilot einspringen? Die beiden verbliebenen, einsatzfähigen Piloten verfügen laut Swiss über eine gültige Musterzulassung (im Fachjargon Type Rating) für den Airbus A350 und sind als Kommandanten qualifiziert, also als verantwortliche Piloten. «Für die Übernahme der Funktion auf dem rechten Sitz gelten jedoch zusätzliche operationelle und regulatorische Anforderungen», erklärt ein Sprecher der Schweizer Lufthansa-Tochter.

Denn gemäß den Vorgaben der europäischen Luftfahrtbehörde Easa müssen Pilotinnen und Piloten für die jeweilige Cockpitposition spezifisch qualifiziert und trainiert sein. Man sagt, sie müssten Current sein, also aktuelle Berechtigungen haben. Dies betrifft laut Swiss unter anderem positionsbezogene Arbeitsabläufe, die Aufgabenverteilung innerhalb der Cockpitcrew, Verfahren in normalen und abnormalen Flugsituationen sowie den regelmäßigen Nachweis ausreichender aktueller Flugerfahrung auf der jeweiligen Sitzposition im Cockpit.

Sicherheitskritisch: Es geht um Start, Anflug und Landung

Grundsätzlich erlaubt die Easa laut dem Swiss-Sprecher zwar unter bestimmten Voraussetzungen, dass ein als Pilot in Command qualifizierter Kommandant die Aufgaben auf dem rechten Sitz wahrnimmt - allerdings nur oberhalb von Flugfläche 200, also bei 20.000 Fuß oder umgerechnet 6096 Metern, wenn Standardatmosphäre herrscht.

«Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Reiseflug und nicht auf sicherheitskritische Flugphasen wie Start, Anflug und Landung», stellt der Sprecher der Fluggesellschaft klar. «Für diese Flugphasen ist eine spezifische operationelle Qualifikation und aktuelle Freigabe für die Kopiloten-Position erforderlich, die sogenannte right seat qualification.»

«Langstreckenoperationen mit komplexen Crew-Konzepten»

Sprich: Ein Kapitän, der qualifiziert und berechtigt ist, auf dem linken Sitz im Cockpit Platz zu nehmen und das Flugzeug zu steuern, darf nicht automatisch die Funktion des Kopiloten während sämtlicher Flugphasen übernehmen. «Dies ist insbesondere bei Langstreckenoperationen mit komplexen Crew-Konzepten und klar definierten Rollenverteilungen regulatorisch so festgelegt», erklärt der Swiss-Sprecher.

Wer die entsprechenden Regeln direkt bei der Easa nachlesen möchte, findet sie hier.

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