Letzte Aktualisierung: um 8:21 Uhr

Wichtige Hinweise

So können Flugbegleiter Menschenhandel verhindern

Immer wieder werden Opfer von Menschenhandel in normalen Passagierfliegern transportiert. Kabinencrews können helfen - wenn sie gewisse Hinweise beachten.

Es geschah 2018 am Flughafen Sacramento in den USA. Zwei Mädchen im Alter von 15 und 17 Jahren wollten für einen Flug nach New York einchecken. Dass die Reise in der Business Class, aber ohne Rückflug gebucht war, machte die Angestellte am Schalter misstrauisch.

Und das zu Recht: Die eingeschaltete Polizei fand heraus, dass die Tickets mit einer gestohlenen Kreditkarte bezahlt worden waren – von einem Mann, der den Mädchen einen Model- und Musikvideo-Job in New York versprochen hatte. Dass kein Rückflug gebucht war, wussten die beiden nicht. Die Polizei zeigte sich überzeugt: Die aufmerksame Dame am Schalter hat die Mädchen davor bewahrt, Opfer von Menschenhandel zu werden.

Prostitution, Zwangsarbeit, Organentnahme

Ziel von Menschenhandel ist immer Ausbeutung: etwa durch Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder auch Organentnahme. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation weist darauf hin, dass dabei auch immer wieder Opfer mit normalen Passagierflugzeugen von Land zu Land transportiert werden. Die Organisation bietet derzeit gratis ein neues Online-Training an, um besonders Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter darin zu schulen, Opfer von Menschenhandel an Bord zu erkennen und richtig zu reagieren.

Wenn eine Passagierin etwa Blutergüsse in verschiedenen Stadien der Heilung hat, kann das ein Hinweis auf Menschenhandel sein. Das gilt ebenso, wenn jemand verängstigt oder unterwürfig wirkt. Oder wenn jemand den Eindruck macht, er oder sie handle und spreche wie einstudiert. Wenn mehrere Personen an ähnlichen Körperstellen die gleiche Tätowierungen tragen, könnte es sich auch um die Markierung eines Menschenhändlers handeln.

Wird jemand ständig begleitet oder beobachtet?

Das sind allgemeine Hinweise. Es gibt aber auch Fragen, die sich speziell auf das Verhalten im Flugzeug beziehen: Vermeidet eine Person Blickkontakt mit der Kabinencrew? Gibt es Sprachbarrieren zwischen zwei Personen, die zusammen reisen? Trägt eine Person nicht ihre eigenen Reisedokumente bei sich? Hat sie keine persönlichen Gegenstände und kein Handgepäck? Ist sie unpassend gekleidet, etwa für das Wetter am Zielort?

Kennt eine Person ihr Reiseziel nicht? Verhält sie sich unterwürfig gegenüber der Person, mit der sie reist und überlässt dieser stets das Antworten? Bewegt sie sich nicht frei im Flugzeug, sondern wird sogar beim Gang zur Toilette begleitet oder beobachtet? Erzählt sie von Model-Jobs oder Ähnlichem in einem fremden Land, ohne genaue Details zu kennen?

Unauffällig bleiben und nicht selber einschreiten

Sollte einer Flugbegleiterin etwas verdächtig erscheinen, kann sie unauffällig Fragen stellen: «Besuchen Sie Verwandte?» «Wo wohnen Sie am Zielort?» «Welche Pläne haben Sie dort?» Zudem sollte sie sich die Meinung anderer Crewmitglieder einholen – aber unauffällig. Denn es ist wichtig, das potenzielle Opfer nicht weiter zu gefährden und an Bord keine kritische Situation zu schaffen. Daher gilt: Den Täter nicht konfrontieren. Nicht versuchen, das Opfer selber zu retten. Keine ungewöhnliche Besorgnis oder Beunruhigung zeigen.

Dagegen sollten sich Flugbegleiter die Sitznummern und weitere Daten notieren, wenn möglich. Außerdem sollen sie die Piloten informieren. Die können die Information an den Betreiber weitergeben und an Ansprechpartner bei Behörden und am Zielflughafen. Womöglich befinden sich sogar Mitarbeitende einer Strafverfolgungsbehörde an Bord.

Deutschland hat Nachholbedarf

Die Icao gibt all diese Tipps in ihren Leitlinien zum Problem des Menschenhandels im Flugzeug. Zudem bietet sie ein neues Online-Training an. Sie  macht aber deutlich, dass das nicht ausreicht. Nötig seien auch «weitere Schulungen der Fluggesellschaften zu spezifischen internen Verfahren und Praktiken», betont die Organisation.

In Deutschland kritisierte kürzlich die Vereinigung Cockpit: «Im Gegensatz zu den USA gibt es derzeit für Flug- und Bodenpersonal in Deutschland kein adäquates Training in Bezug auf das Erkennen von Merkmalen potenziellen Menschenhandels.» Weiter hielt die Pilotengewerkschaft fest: «Auch für Verdachtsmeldungen existieren weder formale Anweisungen noch Meldeketten.» Die Gewerkschaft empfiehlt, Kabinen-, Cockpit- und Bodenpersonal sollten im Erkennen von Verdachtsfällen geschult werden. Zudem müssten Fluggesellschaften, Flughäfen und Exekutivorgane einheitliche Meldeketten schaffen.