Flieger von Lufthansa und Swiss über dem Irak: (Montage): Verbotene Überflüge.

Flieger von Lufthansa und Swiss über dem Irak: (Montage): Verbotene Überflüge.

Nasa/Lufthansa/swiss/Montage aeroTELEGRAPH

Strafen für die Airlines

So erklären Lufthansa und Swiss die Flüge durch das von den USA gesperrte Gebiet

Das Verkehrsministerium der USA bestraft die beiden Fluggesellschaften, weil sie durch gesperrten Luftraum flogen. Lufthansa und Swiss erkennen ihre Schuld an - und erklären zugleich, wie es zu den Flügen über den Irak kam.

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Die terroristische Organisation Daesh - auch Islamischer Staat oder Isis genannt - kontrolliert im Irak keine Gebiete mehr. Dennoch gebe es «noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgehe. Es müsse weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften» im Land gerechnet werden, schreibt das Auswärtige Amt Deutschlands.

Das sehen auch die USA so. Es gebe im Irak «Aktivitäten der mit dem Iran verbündeten Milizen». Sie hätten öffentlich damit gedroht, die im Land verbleibenden Koalitionstruppen der USA und anderer Staaten anzugreifen. Davon zeugten «eine Reihe von Anschlägen und versuchten Anschlägen» in der Nähe des internationalen Flughafens Baghdad. Die Milizen hätten auch Zugang zu Drohnen und flugabwehrtauglichen Waffensystemen. Und das stelle ein Risiko für den zivilen Luftverkehr dar, hält die Federal Aviation Administration FAA in einem Erlass fest.

Risiko «eines versehentlichen Abschusses»

Die vom Iran geförderten Milizen seien «wahrscheinlich nicht in der Lage, eine wirksame Zielidentifizierung und Luftraumabgrenzung durchzuführen», so die Luftfahrtbehörde der USA weiter. Das erhöhe das Risiko «eines versehentlichen Abschusses eines zivilen Luftfahrzeugs aufgrund einer Fehlidentifizierung oder Fehleinschätzung». Sie verbietet deshalb Fluggesellschaften Überflüge des irakischen Luftraums (offiziell Baghdad Flight Information Region) unterhalb von Flugfläche 320. Bei normalem Luftdruck beziehungsweise unter Standardbedingungen entspricht das einer Flughöhe von 32.000 Fuß oder 9750 Metern.

Daran haben sich Lufthansa und Swiss nicht gehalten. Von März 2022 bis April 2024 habe die deutsche Fluggesellschaft mehrere Flüge über den Irak durchgeführt, so das Verkehrsministerium der USA. Dasselbe habe die Schweizer Airline von Februar 2022 bis April 2024 getan. Sie haben sich damit in den Vereinigten Staaten schuldig gemacht, weil sie die beanstandeten Flüge im Codeshare mit Star-Alliance-Partnerin United Airlines durchgeführt hatten.

Lufthansa und Swiss kannten die Regeln der USA

Dafür mussten sie einst eine Bewilligung in Washington einholen. Und mit ihr verpflichteten sie sich, die Regeln der USA einzuhalten. Am 30. Dezember schrieb das Verkehrsministerium deshalb an Lufthansa und Swiss und teilte ihnen mit, sie hätten gegen amerikanische Vorschriften verstoßen. Beide haben ihren Fehler eingestanden und sich verpflichtet, sich in Zukunft an die Regeln zu halten.

Lufthansa bekräftigte, dass die «Sicherheit ihrer Passagiere und Besatzung oberste Priorität» genieße. Man habe interne Verfahren, um sicherzustellen, dass die Cockpitcrews «alle für den Flugbetrieb geltenden Vorschriften kennen und einhalten». Man habe die Einschränkungen im Irak auch gekannt und habe die Routen auch entsprechen geplant.

Flugsicherung legte sich quer

Zu den beanstandeten Flügen sei es gekommen, weil die Flugkorridore in der Region «recht eng» seien und der Luftraum überlastet. Die Verstöße seien unbeabsichtigt gewesen und darauf zurückzuführen, «dass die örtliche Flugsicherungszentrale die Genehmigung zum Aufstieg auf Flugfläche 320 in der Baghdad Flight Information Region nicht erteilte, obwohl eine solche Freigabe ordnungsgemäß angefordert wurde». Man sei zudem «der festen Überzeugung, dass die Flugsicherheit nicht gefährdet war». Genauso argumentiert Swiss.

Dennoch brummte das Verkehrsministerium der USA Lufthansa und Swiss Strafen von 220.000 respektive 200.000 Dollar auf. Vom Betrag müssen sie allerdings nur die Hälfte bezahlen - bis Ende Januar. Die andere Hälfte wird nur fällig, wenn sie sich innerhalb eines Jahres noch einmal schuldig machen sollten.

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