Michael O'Leary: Er müsste eigentlich Auskunft geben.
Michael O'Leary

Ryanair-Chef soll vor deutsches Gericht

Ein deutsches Arbeitsgericht zitiert Michael O'Leary zu sich. Der Ryanair-Chef muss persönlich zu den Arbeitsbedingungen seiner Piloten Auskunft geben. Der Ire will aber offenbar nicht.

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Wesel hat sich hohen Besuch eingeladen - allerdings nicht als freundschaftliche Geste. Das Arbeitsgericht der niederrheinischen Kleinstadt hat für den 1. Juli das persönliche Erscheinen von Ryanair-Chef Michael O'Leary angeordnet. Ein ehemaliger Pilot der irischen Billigairline hat gegen Ryanair und den Personaldienstleister Brookfield Aviation International geklagt, berichtet das Wirtschaftsmagazin Brand Eins (Artikel nicht online).

Bei der Klage soll es um Ansprüche aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis gehen, schreibt das Magazin. Auch um Fragen der Sozialversicherungspflicht gehe es dabei. Der Pilot war als Selbstständiger für Ryanair geflogen. Erst gerade hatte eine Studie der Universität Gent ausführlich durchleuchtet, mit welchen Tricks Ryanair arbeitsrechtliche Verpflichtungen umgeht. Im Zentrum stand dabei auch der Personaldienstleister Brookfield.

Piloten in Scheinselbstständigkeit

Die Lowcost-Airline heuert einen Großteil der Piloten über die Firma an. Sie sitzt in einem tristen Backsteingebäude im Industrieviertel der britischen Stadt Epsom bei London. Brookfields Buchhalter gründen Mini-Firmen, bei denen die Piloten dann Direktoren werden. Als solche gehen sie dann einen Vertrag mit Brookfield ein, gemäß dem ihre Mini-Firma die Pilotendienste anbietet.

Diese Dienste wiederum bietet dann Brookfield Ryanair an. Die Piloten arbeiten meist Vollzeit – unter schlechteren Bedingungen als fest Angestellte und sie sind nur scheinbar selbständig, Zeit für andere Aufgaben haben sie nicht.

Michael O'Leary will nicht kommen

Michael O'Leary will der Vorladung aus Wesel offenbar nicht nachkommen. «Wir können bestätigen, dass unser Chef am 1. Juli nicht in Deutschland sein wird», heißt es von Ryanair. In der Regel würden sich die Personalabteilung und die Rechtsanwälte um «solche Angelegenheiten» kümmern.

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