Passagier vor Anzeigetfael: Bei Verspätung eines Fluges soll es weniger Geld geben.

Anpassung von EU 261EU plant Änderung: Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung

Seit vielen Jahren versucht die Europäische Union, die Verordnung über die Fluggastrechte anzupassen. Bisher ohne Erfolg. Nun gibt es einen neuen Versuch. Dabei soll es erst ab fünf Stunden Verspätung Geld für die Fluggäste geben.

Top-Jobs

Weeze

Verkehrsleiter vom Dienst (w/m/x)

Flughafen Niederrhein GmbH
Weeze
Feste Anstellung
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
DERTOUR Logo

Virtuelle Reisebetreuung (m/w/d)

Reiseveranstalter
DERTOUR Destination Services AG
Home Office
Vollzeit
Top jobs
Sparfell Logo

CAMO Engineer f/m/d (full time) in Vienna (Austria)

Vienna
Feste Anstellung
Business Aviation
SPARFELL Luftfahrt GmbH
Österreich
Vollzeit
Top jobs
DERTOUR Logo

Reiseleiter (m/w/d)

Reiseveranstalter
DERTOUR Destination Services AG
Griechenland
Spanien
Portugal
Top jobs

Am 11. Februar 2004 veränderten das Parlament und der Rat der Europäischen Union die europäische Luftfahrtbranche. Sie verabschiedeten damals die Verordnung 261/2004. Diese regelt «Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen», wie es im offiziellen Titel heißt.

Es war die Geburtsstunde der Fluggastrechte. Seither haben Reisende bei Annullierung ihres Fluges oder bei Verspätung von drei Stunden und mehr Anrecht auf eine Entschädigung. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometer erhalten sie mitunter 250 Euro, zwischen 1500 und 3500 Kilometer 400 Euro und darüber sogar 600 Euro - sofern der Flug in der EU startet oder ankommt und die Airline Schuld am Problem ist. Die Schweiz hat die Regelung ebenfalls übernommen.

Brüssel versucht Verordnung EU261 schon seit Jahren zu ändern

Während Verbraucherschutzverbände und Passagierinnen und Passagiere die EU-Verordnung 261 loben, wird sie von Fluggesellschaften kritisiert. Man müsse beweisen, dass eine Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden und auch dann nicht zu vermeiden gewesen sei, argumentieren sie. Im Gegensatz dazu könnten die Fluggäste einfach mal ihren Anspruch formlos anmelden - oftmals angestachelt von einer regelrechten Entschädigungsindustrie, die in den vergangenen 20 Jahren entstanden ist.

Schon jetzt zahlen die Fluggesellschaften jedes Jahr zwischen drei und vier Milliarden Euro an Entschädigungen aus. Und dies, obwohl längst nicht alle Berechtigten ihre Ansprüche auch wirklich geltend machen. Darum will die EU die Regeln ändern und so die Branche entlasten. Sie versucht das allerdings schon seit 2013, bisher ohne Erfolg.

Polnische EU-Ratspräsidentschaft macht Dampf

Die polnische EU-Ratspräsidentschaft, die seit Januar im Amt ist, hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, die Änderung von Verordnung 261 nun zu schaffen. Bis im Juni soll der Entwurf stehen, berichtet die Zeitung Le Monde. Die Richtung ist klar: Die Zeitdauer und die Distanzen sollen angehoben werden.

Die Kommission will in der neuen Verordnung eine Entschädigung von 250 Euro für Flugstrecken von bis zu 3500 Kilometern verankern, aber neu erst ab einer Verzögerung von fünf Stunden. 400 Euro soll es bei einer Verspätung von neun Stunden und mehr für Strecken über 3500 Kilometer innerhalb der EU oder bis 6000 Kilometer bei Flügen außerhalb der EU geben, heißt es im Bericht. Nach einer Verspätung von zwölf Stunden bei Flügen über mehr als 6000 Kilometer sind 600 Euro vorgesehen.

Parlament gibt leicht Gegensteuer

Das Parlament schlägt gemäß Le Monde vor, dass ab einer Verspätung von fünf Stunden Fluggäste bei Strecken von bis zu 2500 Kilometern 300 Euro erhalten sollen, bei Flügen zwischen 2500 und 6000 Kilometern 400 Euro und bei solchen von über 6000 Kilometern 600 Euro. Damit ist sein Vorschlag etwas großzügiger. Klar ist aber, dass auch er die Fluggesellschaften entlasten soll. Denn die meisten Verspätungen sind kürzer als fünf Stunden.

Die EU-Verordnung 261/2004 können Sie hier herunterladen.

Mehr zum Thema

Flügelspitze eines Jets von Delta: Was gilt für Airlines, die nicht in der EU sitzen?

Fünf Dinge, die Sie zu Ihren Fluggastrechten wissen müssen

Passagiere am Flughafen: Bald mit weniger Rechten?

«Kunden werden schlechter gestellt»

Über den Alpen.

Iata klagt über Entschädigungs-Industrie

ticker-eu-europaeische-union

Reform der Fluggastrechte scheitert vorerst - EU-Parlament verweigert Zustimmung

Video

airbusa350edelweissbusinesssuite003
Alles neu bei Edelweiss: Die Schweizer Ferienfluglinie stellt ihre komplett neu entwickelte Airbus-A350-Kabine vor. Premium Economy, Business Suite und ein aufgewertetes Design sollen das Langstreckenerlebnis neu definieren – ohne die Ferien-DNA zu verlieren. Genau darin liegt die Chance. Und das Risiko.
Luca La Rocca
Luca La Rocca
united airlines airbus a321 neo nosewheel
Harte Landung in Orlando: Ein Airbus A321 Neo von United Airlines hat bei der Ankunft in Orlando eines der Räder des Bugfahrwerkes verloren.
Timo Nowack
Timo Nowack
antonov leipzig 14
Aufgrund des russischen Angriffskriegs musste die ukrainische Frachtfluggesellschaft ihre Basis nach Deutschland verlegen. aeroTELEGRAPH hat Antonov Airlines und ihre An-124 am Flughafen Leipzig/Halle besucht.
Timo Nowack
Timo Nowack