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EntschädigungenIata klagt über Entschädigungs-Industrie

Der Airline-Dachverband Iata zeigt sich wenig erfreut über die Verbreitung von Fluggastrecht-Portalen in Europa. Er fordert Maßnahmen zur Eindämmung.

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Luftfahrt

Die Europäische Kommission sah Handlungsbedarf. Im März wandte sie sich in Sachen Fluggastrechte-Portale an die Öffentlichkeit. Sie veröffentlichte einen Leitfaden für Passagiere zum Thema der boomenden Anbieter, die sich bei Flugausfällen und -verspätungen im Auftrag der Fluggäste um Entschädigungen kümmern.

Die EU-Regierung empfahl: «Passagiere sollten immer zuerst versuchen, die Fluggesellschaft zu kontaktieren, bevor sie irgendeine andere Maßnahme in Betracht ziehen.» Die Kommission führte an, dass ihr eine Reihe von Anschuldigungen wegen unzulässigen Vorgehens und Fehlverhaltens von Fluggastrechte-Portalen vorlägen. Es folgten Punkte, auf die Reisende achten sollten: dass die Anbieter ihre Preise klar ausweisen, dass sie keine ungebetene Telefonwerbung machen und mehr.

Iata fordert Überarbeitung

Auch die Iata äußerte sich zum Thema, unter Berufung auf den von der EU-Kommission herausgegebenen Leitfaden. «Er macht klar, dass sogenannte Claim Farms nicht das wirksamste Mittel sind, um sich im Rahmen der EU-Verordnungen zu Fluggastrechten um eine Entschädigung zu bemühen», so der Airline-Dachverband. Ins Deutsche übersetzen könnte man Claim Farms mit Forderungsfarmen übersetzen.

Der von der Iata benutzte Begriff erinnert an den Ausdruck Click Farms. Dabei handelt es sich um eine Art des Click-Betruges im Internet. Billigarbeiter oder Hunderte bis Tausende ferngesteuerte Smartphones klicken dabei gegen Bezahlung auf Online-Werbung, geben Bewertungen für Apps ab oder erfüllen andere Click-Wünsche der Kunden.

Der Grund der Ausbreitung

Ende August legte die Iata dann nach: In einem längeren Artikel schrieb sie, der Aufstieg der Claim Farms in Europa mache deutlich, dass die Gesetzgebung der Marktrealität angepasst werden müsse. Der Verband forderte eine Überarbeitung der EU-Verordnung 261 aus dem Jahr 2004, in der Fluggastrechte und Entschädigungen geregelt sind. Eine Änderung wird seit Jahren diskutiert, eine Einigung gab es bis heute aber nicht.

Die Iata schlägt unter anderem vor, dass die Dauer des bevorstehenden Fluges bestimmt, nach welcher Verspätungszeit eine Fluggesellschaft Entschädigungen zahlen muss. «Das ist zum Vorteil aller, denn die Airlines bekommen Zeit, ein Problem zu beheben und den Flug durchzuführen anstatt ihn abzusagen», schreibt der Verband. Rafael Schvartzman, bei der Iata für Europa zuständig, sagte mit Blick auf die Fluggastrechte-Portale: «Ein Hauptgrund für die Ausbreitung dieser Agenturen ist, dass die EU216-Flugastrecht-Verordnung komplex ist, oft missverstanden und inkonsequent angewandt wird.»

Kritik am Begriff Claim Farms

Dem stellt sich Stefanie Winiarz vom Fluggastrechte-Portal EU Claim entgegen. «Aus unserer Sicht ist der Grund für die Zunahme der Portale insbesondere die Praxis der Fluggesellschaften, berechtigte Entschädigungszahlungen gegenüber Passagieren zu blockieren», sagte sie zu aeroTELEGRAPH. Die Kunden würden auf die Portale setzen, da diese Know-how und einen langen Atem hätten und ihnen Arbeit abnehmen würden. Dabei gelte: «Selbstverständlich sollten Passagiere nur Fluggastrechteportale beauftragen, die Kosten und Vorgehensweise transparent und eindeutig darstellen», so die Deutschland-Chefin von EU Claim.

Auch die Sprecherin des Portals Flightright, Stefanie Müller, sagte mit Blick auf die EU-Information: «Es ist richtig, Verbraucher auf auftretende, unsaubere Geschäftspraktiken aufmerksam zu machen.» Man habe selber Interesse daran, dass vor solchen «schwarzen Schafen» der Branche gewarnt werde, so die Sprecherin. Man könne auch die theoretische Empfehlung der EU nachvollziehen, dass Verbraucher sich zunächst an die Airlines wenden sollen. Die Praxis sehe aber oft anders aus. «Wir haben beobachtet, dass wenn sich Kunden tatsächlich selbst an die Airlines wenden, werden sie sehr häufig mit fadenscheinigen Begründungen abgewiesen oder es wird gar nicht reagiert», sagte Müller.

«Tendenziös»

«Es ist bekannt, dass die Iata kein großes Interesse daran hat, dass Portale wie wir Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen», so die Flightright-Sprecherin weiter. Dies werde auch durch die Verwendung des Begriffes Claim Farms deutlich. Stefanie Winiarz von EU Claim kritisierte ebenfalls die Wortwahl: «Diese Ausdrucksweise der Iata ist tendenziös», beklagte sie. Insbesondere auch, da die EU-Kommission, auf die die Iata sich beziehe, an keiner Stelle diesen Begriff verwende, sondern die neutrale Formulierung Claim Agency.

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