Letzte Aktualisierung: um 19:08 Uhr

Gerichtsurteil

Wien darf dritte Piste bauen… im Prinzip

Ein Berufungsgericht hat für den Flughafen Wien entscheiden. Die dritte Piste kann kommen - allerdings nur mit Auflagen.

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Vor ziemlich genau einem Jahr wurden die Hoffnungen des Flughafens Wien geknickt. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der Kampf gegen den Klimawandel wichtiger sei als der Ausbau des Airports. Der Verfassungsgerichtshof kippte die Entscheidung im Juni und schickte sie zurück an die Vorinstanz.

Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es urteilte am Mittwoch (28. März), dass die dritte Piste des Flughafens Wien-Schwechat gebaut werden darf. Die Richter verknüpften das Urteil aber mit Bedingungen Es brauche zwingend «zusätzliche Auflagen, etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub», schreiben sie. So sei etwa zu gewährleisten sein, dass der Flughafen innerhalb «von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität» erreicht.

Nochmals Rekurs?

Man begrüße die «nunmehr positive Entscheidung», so der Flughafen in einer Stellungnahme. Zugleich warnt er aber. Die Auflagen müssten erst noch «auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft werden», erklärt er. Zudem sei noch nicht klar, ob die Ausbaugegner wieder um Rekurs einlegen. Die Geschichte um die dritte Wiener Piste geht also weiter.

Der Flughafen Wien kämpft seit zehn Jahren für die dritte Piste 11R/29L. Die langfristige Entwicklung sei im jetzigen System mit zwei sich kreuzenden Pisten nicht zu bewältigen, begründet er. Die neue Start- und Landebahn würde 2.400 Meter südlich und parallel zur bestehenden Bahn 11L/29R zu liegen kommen.