Letzte Aktualisierung: um 12:40 Uhr

Gerichtsurteil

Wien darf wieder auf dritte Piste hoffen

Aufatmen in Schwechat: Das höchste Gericht Österreichs hat einen Entscheid einer Vorinstanz umgekippt. Das Verbot der dritten Piste am Flughafen Wien war nicht rechtens.

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Das Urteil sei «verfassungswidrig». So lautet die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom Donnerstag (29. Juni). Die Richter der Vorinstanz hätten bei ihrem Urteil vom Februar «vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen», erklärt er. Die Sache geht nun zurück an das Bundesverwaltungsgericht. «Das ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen», kommentieren die Flughafenchefs Günther Ofner und Julian Jäger.

28 Privatpersonen und Organisationen (darunter auch die Stadt Wien) hatten gegen die Pläne des Flughafens Wien Einspruch erhoben. Sie wollen verhindern, dass in Schwechat eine dritte Piste gebaut wird. Der Airport wünscht sich die, weil das jetzige System mit zwei sich kreuzenden Pisten nicht ausreiche. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes legte der Flughafen Berufung ein. Zudem kämpfte er mit neuen Gutachten zum Umweltschutz für seine Sache.

Falsche Berechnungen

Die Richter des obersten Gerichtes Österreichs gehen mit ihren Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht im wahrsten Sinne des Wortes hart ins Gericht. Im Fall habe es «die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt. Dieses gehäufte Verkennen der Rechtslage belastet die Entscheidung mit Willkür», erklärt der österreichische Verfassungsgerichtshof in einer Mitteilung. Zudem hätten die Richter «die mit dem Projekt verbundenen Kohlendioxid-Emissionen fehlerhaft berechnet», nämlich nicht nur für Starts und Landungen, sondern für den ganzen Flug.