Flieger von Lufthansa: Muss er unnütz starten?

Slotregelung bleibt18.000 Leerflüge bei Lufthansa - EU-Kommission bleibt hart

Lufthansa befürchtet im Winter Tausende von unnötigen Flügen. Dennoch muss sie wie andere Airlines ab März 64 Prozent der Slots nutzen, um sie zu behalten. Trotz Widerstand bleibt die EU-Kommisson hart.

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18.000 leere oder fast leere Flüge - das prognostiziert Lufthansa-Chef Carsten Spohr für die gesamte Lufthansa-Group für diesen Winter. «Während man in fast allen anderen Teilen der Welt klimaschonende Ausnahmeregelungen in der Zeit der Pandemie gefunden hat», erlaube die EU das «nicht in gleicher Weise», sagte er kürzlich. Aufgrund der schwachen Nachfrage habe man im Januar die Anzahl Flüge eigentlich weiter reduzieren wollen. Doch Brüssel erlaube das nicht.

Spohr kritisierte die Regelung für den Winterflugplan. Auch für den Sommerflugplan ist der Beschluss der EU-Kommission am 15. Dezember gefallen. Diese legte fest, dass die Fluggesellschaften ab März 64 Prozent ihrer Zeitnischen für Starts und Landungen – sogenannte Slots – nutzen müssen, um sie zu behalten. Normalerweise müssten die Airlines 80 Prozent ihrer Slots nutzen.

Erholung trotz Omicron

Während der Corona-Pandemie wurde der Wert zwischenzeitlich auf 25 und aktuell auf 50 Prozent festgesetzt. Bereits bei der Erhöhung von 25 auf 50 Prozent warnten die Fluggesellschaften bereits vor Leerflügen. Ganz zu Beginn der Krise hatten solche wiederholt stattgefunden.

Trotz Widerstand aus der Luftfahrtbranche und der neuen Virusvariante bleibt die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung. «Die Omicron-Variante ist besorgniserregend und wir werden die Situation beobachten. Aber wir müssen plötzliche und nicht vollständig belegte Änderungen vermeiden», teilt ein Sprecher der Regierung in Brüssel aeroTELEGRAPH mit. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich der Luftverkehr trotz neuer Virusstämme stetig erhole.

Bei extremen Ereignissen gibt es Ausnahmen

Die Anpassung der Regel diene nicht nur der Unterstützung für die Fluggesellschaften, sondern solle auch eine Nutzung der Flughafenkapazität zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten. «Bei der Entscheidung berücksichtigte die Kommission die Luftverkehrsprognosen von Eurocontrol und die Entwicklungen seit Beginn der Pandemie», heißt es weiter. Außerdem habe man auch Interessenvertreter aus der Branche angehört. Der Flugverkehr erreiche dieses Jahr ein Niveau von 89 Prozent im Vergleich zu 2019. Das rechtfertige die neue Regelung.

Einzige Ausnahme: Fluggesellschaften können die Nichtnutzung von Strecken geltend machen, die von Corona-Maßnahmen stark betroffen sind. «Dies hat sich sowohl bei plötzlichen Beschränkungen wie nach der Delta-Variante als auch bei lang anhaltenden Beschränkungen bewährt.

Etwa bei Quarantänepflichten

Sollte sich also die Situation aufgrund der Omicron-Variante auf einigen Strecken verschlechtern, werden die Fluggesellschaften durch die begründete Ausnahme der Nichtnutzung geschützt», so der Sprecher EU-Kommission. Zu diesen schweren Maßnahmen gehören beispielsweise Quarantänepflichten für Reisende, Reiseverbote, sinkende Passagierzahlen oder ein Lockdown.

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