Flügelspitze und Heckflosse einer Boeing B737-800 von Ryanair: Bei Aer Lingus gescheitert.

Ryanairs Ende mit Schrecken

Die Wettbewerbsbehörden zwingen die Billigfluglinie offenbar, ihre Beteiligung an Aer Lingus massiv zu reduzieren. Sie übe sonst zu viel Macht aus.

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Eigentlich könnte Michael O'Leary rundum zufrieden sein. Letzte Woche präsentierte der Chef von Ryanair hervorragende Ergebnisse. 569 Millionen Euro verdiente er mit seiner Billigfluggesellschaft im vergangenen Jahr. Vor allem dank höheren Preisen, neuen Strecken und deutlich gesteigerten Zusatzeinnahmen erzielte Ryanair mehr Gewinn als im Vorjahr und auch als allgemein erwartet worden war. Doch eines trübt O'Learys Freude. Seine größte strategische Wette ging nicht auf. Zum dritten Mal schon versuchte der charismatische Firmenlenker, die nationale Konkurrentin Aer Lingus zu kaufen, zum dritten Mal scheiterte er an den Wettbewerbsbehörden. Nun könnte es sogar noch schlimmer kommen.

Wie die britische Tageszeitung The Independent schreibt, wird die Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs Ryanair nämlich zwingen, rund die Hälfte ihrer Beteiligung an Aer Lingus zu verkaufen. Momentan hält die Billigfluglinie 29,8 Prozent. Die Competition Commission leitete bereits vor Wochen eine Untersuchung ein. Dabei ging es um die Vermutung, Ryanair könnte mit der hohen Beteiligung Aer Lingus behindern, etwa durch die Blockierung von Kapitalerhöhungen für eine Flottenexpansion. Nun wurden diese Annahmen offenbar bestätigt.

«Unzulässiger Einfluss»

O'Leary bezeichnete das Verfahren bei der Bekanntgabe als «störend und zeitraubend». Und er versuchte es mit dem Gang vor das Oberste Gericht zu verhindern. Doch dieses schmetterte seinen Antrag ab. Und so machte die Competition Commission weiter ihre Arbeit - und entschied nun offenbar gegen Ryanair. Einen Präzedenzfall für eine solche Situation gab es auch. Der britische Fernsehsender Bskyb musste seine Beteiligung am Konkurrenten ITV von 17,9 auf 7,5 Prozent reduzieren. Auch da wurden Befürchtungen vor «unzulässigem Einfluss» als Begründung vorgebracht.

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