Flughafen Linz: 227.532 Reisende im Jahr 2025.

EU-Regeln für kleine AirportsFlughäfen wie Friedrichshafen, Kassel und Linz sollen leichter Staatshilfen bekommen

Die EU-Kommission plant neue Beihilferegeln für kleine Flughäfen. Airports mit 500.000 oder weniger Fluggästen pro Jahr sollen leichter staatliche Unterstützung bekommen können. Mit anderen Punkten ist der Flughafenverband ACI Europe dagegen gar nicht zufrieden.

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Staatliche Beihilfen brauchen in der EU grünes Licht von der Europäischen Kommission, so auch in der Luftfahrt. Eines der jüngsten Beispiele: Im November 2025 genehmigte die Kommission Subventionen für die Flugstrecke Linz - Frankfurt, die nun von DAT bedient wird.

Allerdings sind Beihilfen nicht nur an einzelne Strecken gekoppelt, kleine Flughäfen können auch generell Betriebsbeihilfen erhalten. Dafür will die EU ihre Vorschriften ändern und hat einen Entwurf zur öffentlichen Konsultation publiziert. Darin geht es unter anderem um Airports mit bis zu 500.000 Reisenden pro Jahr. In Deutschland sind das etwa Sylt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Erfurt-Weimar und Friedrichshafen, in Österreich Linz und Klagenfurt.

Beihilfen sollen ohne Anmeldung funktionieren

«Flughäfen mit bis zu 500.000 Passagieren im Jahr dürften ohne öffentliche Unterstützung in der Regel nicht rentabel sein», schreibt die Kommission in einer Mitteilung zum Entwurf. Da diese Flughäfen aber «kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb» hätten, schlägt die Kommission vor, Betriebsbeihilfen in die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung einzubeziehen, die Ende 2026 angenommen werden soll. Die in dieser Verordnung aufgeführten Beihilfen müssen nicht bei der Kommission angemeldet werden.

Zwar erlauben auch die aktuellen Vorschriften, die aus dem Jahr 2014 stammen, Beihilfen für so kleine Flughäfen - jedoch nicht mit der nun geplanten Freistellung von der Anmeldepflicht.

Dekarbonisierung, Covid-19-Pandemie und Energiekrise

«Eine Überarbeitung der Leitlinien wurde erforderlich, weil sich dieser Wirtschaftszweig seit 2014 erheblich verändert hat», begründet die Kommission den vorgelegten Entwurf. «Anhaltendes Wachstum, ehrgeizige Dekarbonisierungsziele und Herausforderungen wie die Covid-19-Pandemie und die Energiekrise erfordern ein modernisiertes Herangehen bei der Beurteilung von staatlichen Beihilfen in der Luftfahrtindustrie.»

Zu den etwas größeren Flughäfen mit 500.000 bis zu einer Million Reisenden pro Jahr hält die Kommission fest, dass diese immer noch ein erheblich geringeres Verkehrsaufkommen als vor der Covid-19-Pandemie verzeichnen. «Die Kommission ist zwar der Auffassung, dass sie groß genug sind, um rentabel zu wirtschaften, räumt jedoch ein, dass sie aufgrund der externen Erschütterungen der letzten Jahre möglicherweise mehr Zeit benötigen, um die Rentabilitätsschwelle zu erreichen», schreibt sie. Daher sei es gerechtfertigt, für sie Betriebsbeihilfen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zu genehmigen.

Flughafenverband zeigt sich nicht zufrieden mit Entwurf

In diese Kategorie fallen in Deutschland die Flughäfen Dresden und Paderborn/Lippstadt. In Österreich spielen die Airports Innsbruck und Graz in dieser Liga.

Der Flughafenverband ACI Europe meldet «erste, gravierende Bedenken» zu dem Entwurf. «Die vorgeschlagene Befristung der Betriebsbeihilfen auf fünf Jahre würde - in Verbindung mit zusätzlichen Auflagen für Flughäfen mit einem Passagieraufkommen zwischen 500.000 und 1 Million - den Zugang zu dieser lebenswichtigen Unterstützung erheblich einschränken», schreibt der Verband. «Letztlich könnte dies sogar das Ziel untergraben, ein offensichtliches strukturelles Marktversagen zu beheben», warnt er.

Umweltauflagen spielen größere Rolle

Weiter sieht der Entwurf vor, dass Investitionsbeihilfen für Flughäfen mit bis zu drei Millionen Fluggästen jährlich zulässig sein werden. Die bisherige Obergrenze liegt bei fünf Millionen Fluggästen. «Sollten dabei neue Kapazitäten geschaffen werden, müssen zudem Umweltauflagen erfüllt werden», merkt die EU-Kommission außerdem an. Der Verband ACI Europe kritisiert das als Beschneidung der Möglichkeiten für Investitionsbeihilfen.

Die Kommission schreibt derweil zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen: «Die Analyse der möglichen wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der angemeldeten staatlichen Beihilfen auf benachbarte Flughäfen wurde überarbeitet und vereinfacht.» Gegenüber den Vorschriften von 2014 würde jetzt bei der Folgenanalyse ein größeres Einzugsgebiet berücksichtigt. Zudem sei die Analyse selbst gestrafft und vereinfacht worden.

Stellungnahmen bis Mitte Juni möglich

Die öffentliche Konsultation zum Entwurf läuft bis zum 11. Juni 2026. Die Annahme der überarbeiteten Leitlinien ist für das erste Quartal 2027 geplant.

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