Die EU-Kommission stellt klar: Fluggesellschaften dürfen Ticketpreise nach dem Kauf nicht wegen gestiegener Treibstoffkosten nachträglich erhöhen. Grundlage ist die EU-Verordnung 1008/2008 zur transparenten Preisgestaltung im Luftverkehr.
Demnach muss der endgültige Ticketpreis inklusive aller unvermeidbaren und vorhersehbaren Kostenbestandteile bereits bei der Buchung vollständig angezeigt werden. Nachträgliche Preisaufschläge – etwa wegen höherer Kerosinpreise – sind damit ausgeschlossen.
Auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die spätere Treibstoffzuschläge erlauben würden, bewertet die Kommission als nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Selbst optionale Zusatzkosten müssten zu Beginn des Buchungsprozesses klar, transparent und eindeutig kommuniziert werden und dürften nur auf ausdrücklicher Zustimmung des Kunden basieren.
Die Kommission fordert Fluggesellschaften daher auf, bestehende Vertragsbedingungen anzupassen, falls diese weiterhin nachträgliche Kerosinzuschläge nach dem Ticketverkauf vorsehen.