Letzte Aktualisierung: um 21:20 Uhr

Im Herbst

Condor reduziert Flotte um weitere Boeing 767

Der deutsche Ferienflieger reduziert seine Flotte stärker als zuerst geplant. Condor wird im Herbst eine zweite Boeing 767 ausflotten.

Im Januar flog die D-ABUL von Düsseldorf  zum Pinal Airpark – einem der größten Flugzeugfriedhöfe der Welt. Der Leasingvertrag für die 27-jährige Boeing 767-300 ER war ausgelaufen und Condor wollte ihn nicht mehr verlängern. Und so ging das Flugzeug zurück an die Leasinggeberin Aercap.

Die Rückgabe weiterer Flugzeuge sei nicht vorgesehen, hieß es damals. Inzwischen hat man am Hauptsitz in Neu Isenburg offenbar umgedacht. Das Management von Condor hat beschlossen, die Flotte weiter zu verkleinern und eine weitere Boeing 767 auszuflotten. «Der Leasingvertrag einer Boeing 767 läuft im späten Herbst aus, das Flugzeug wird die Flotte verlassen», bestätigt eine Sprecherin Informationen von aeroTELEGRAPH.

Jetzt bei Atlas Air – aber am Boden

Was aus dem Flugzeug wird, weiß man bei Condor nicht. Wie es aus Branchenkreisen heißt, wird wohl auch die zweite Boeing 767 nach der Rücknahme an eine Frachtairline in den USA gehen. Das ist auch bei der D-ABUL geschehen. Sie trägt inzwischen das Kennzeichen N664GT und gehört Atlas Air. Geflogen ist sie allerdings bisher noch nicht.

Aktuell besitzt Condor noch 15 Boeing 767-300 ER, die große Mehrheit davon ist geleast. Die  Flugzeuge sind mit bis zu 259 Sitzplätzen augestattet und fliegen vor allem auf Langstrecken. Sie will der Ferienflieger seit einiger Zeit ersetzen, da sie in die Jahre gekommen sind. Die jüngsten sind 20 Jahre alt, die ältesten 30.

Erneuerung mit Geld des neuen Eigentümers

Der neue Eigentümer Attestor will 250 Millionen Euro für die Anschaffung neuer Langstreckenjets zur Verfügung stellen. Zusammen mit Fremdkapital könne man Flugzeuge im Wert von rund einer Milliarde finanzieren, hieß es kürzlich. Früher standen bei Condor stets Airbus A330, A330 Neo, Boeing 787 zur Auswahl.

Allerdings muss die Übernahme zuerst vollzogen werden. Dazu müssen die EU-Wettbewerbshüter noch ihre Zustimmung geben.