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Azal - Azerbaijan Airlines

Weitere Fluglinie will Boeing 737 Max nicht mehr

Azal - Azerbaijan Airlines will die bestellten zehn Boeing 737 Max nicht mehr. Die staatliche Fluggesellschaft verweist auf Sicherheitsgründe.

Die Entscheidung fiel vor zwei Jahren. Damals gab Azal – Azerbaijan Airlines bekannt, zehn Boeing 737 Max in die Flotte aufzunehmen. Vergangenen November bekräftigte die staatliche Fluggesellschaft nach einem Treffen mit dem amerikanischen Hersteller ihren Entschluss und sprach davon, schon bald die ersten Exemplare des modernisierten Kurz- und Mittelstreckenflugzeugs zu übernehmen. 2020 sollte dann die letzte der georderten Boeing 737 Max an der Basis am Heydar Aliyev International Airport von Baku eintreffen.

Doch dazu kommt es wohl nicht. Wie die Nachrichtenagentur Tass berichtet, wurde die Order für die zehn Boeing 737 Max 8 annulliert. Ein Sprecher der Fluggesellschaft erklärte, man habe sich geweigert, die Flieger abzunehmen und verwies auf «Sicherheitsgründe». Man habe Boeing entsprechend informiert. In einer anderen Meldung aus Aserbaidschan heißt es, die Lieferung sei auf 2024 verschoben worden und man erwäge stattdessen Langstreckenflieger zu kaufen. Die Verhandlungen liefen noch.

Ursprünglich von anderer Airline bestellt

Die Boeing 737 Max 8 hat Azal – Azerbaijan Airlines allerdings nicht direkt geordert. Die Bestellung wurde von der aserbaidschanischen Frachtgruppe Silk Way im April 2017 in Auftrag gegeben. Offenbar sollten die Flieger aber an die Nationalairline weitergereicht werden, die in der Landessprache Azerbaycan Hava Yollari heißt.

Nach zwei Abstürzen in Indonesien und Äthiopien ist das Flugzeugmodell mit einem weltweiten Flugverbot belegt. Seither hat Garuda Indonesia eine Bestellung von 50 Boeing 737 Max zuerst annulliert und später neu zusammengestellt. Als unsicher gelten auch die Bestellungen von Lion Air, Ethiopian Airlines, Kenya Airways und Vietjet.

* Ergänzung vom 4. Juni: Der Zusatz der Verschiebung der Auslieferung und des Wechsels auf Langstreckenflieger stand in der ersten version des Artikels nicht.