Airbus A320 von Eurowings: Streit um Handgepäck.

Basic-TarifVerbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen Handgepäckregeln

Die günstigste Buchungsklasse der Lufthansa-Tochter erlaubt nur ein kleines Handgepäckstück – zu wenig, meint die Verbraucherzentrale und zieht vor Gericht. Eurowings zeigt sich gelassen.

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Eurowings hält es wie viele Fluggesellschaften. In ihrem günstigsten Tarif - er nennt sich Basic - dürfen Reisende lediglich ein kleines Handgepäckstück mitnehmen, also etwa einen kleinen Rucksack oder eine Aktentasche, die unter den Vordersitz passen. Sie dürfen maximal 40 x 30 x 25 Zentimeter groß sein. Das stößt der deutschen Verbraucherzentrale sauer auf. Sie hat deshalb Ende November die Lufthansa-Tochter beim Landgericht Düsseldorf verklagt.

Die Organisation hat zwei Beschwerden eingereicht. Mit der einen will sie bewirken, dass der Basic-Tarif von Eurowings verboten wird. Mit der anderen soll erreicht werden, dass die Fluglinie nicht mehr mit einem Endpreis für den Tarif Basic werben darf, wenn darin nur ein kleines Handgepäck enthalten ist. Die Verbraucherzentrale hält den Tarif für verbraucherunfreundlich.

Eurowings: «kundenfreundlich, fair und transparent»

Bei Eurowings gibt man sich gelassen. «Die Klage wurde uns bislang nicht zugestellt», so eine Sprecherin. Unabhängig davon gehe man aber unabhängig davon aus, dass die eigenen Handgepäckregelungen und die Darstellung der Tarife «vollständig mit deutschem und EU-Recht in Einklang stehen», so die Sprecherin. «Sie sind kundenfreundlich, fair und transparent.»

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