«Kleines Gepäckstück. Mit an Bord zu nehmen. Es muss unter den Vordersitz passen. Zum Beispiel eine Handtasche, Laptop-Tasche oder Rucksack. 40 x 20 x 24 cm. Kostenfrei.» So definiert Ryanair das Handgepäck, das jeder kostenfrei mit an Bord nehmen darf. Ein maximal zehn Kilogramm schweres Handgepäckstück mit Maßen von bis zu 55 x 40 x 20 Zentimeter ist dagegen nur «Zum Kauf verfügbar».
Genau dagegen geht der Europäische Verbraucherverband BEUC nun vor. Zusammen mit 16 Mitgliedsorganisationen aus zwölf Ländern - aus Deutschland der Bundesverband der Verbraucherzentralen - hat er bei der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden Beschwerde eingereicht gegen sieben Fluggesellschaften.
«Sieben Fluggesellschaften, die Verbraucher ausbeuten»
Dabei handelt es sich um Easyjet (Großbritannien/Österreich), Norwegian Airlines (Norwegen), Ryanair (Irland), Transavia (Frankreich), Volotea (Spanien), Vueling (Spanien) und Wizz Air (Ungarn). Diese Airlines würden Verbraucherinnen und Verbrauchern «unangemessene Gebühren für Handgepäck in Rechnung stellen», so der BEUC. «Wir fordern eine EU-weite Untersuchung der Geschäftspraktiken der betroffenen Fluggesellschaften und der gesamten Branche.»
«Heute gehen wir gegen sieben Fluggesellschaften vor, die Verbraucher ausbeuten und das Urteil des obersten EU-Gerichts ignorieren, das die Erhebung angemessener Handgepäckgrößen für illegal erklärt hat», so BEUC-Chef Agustín Reyna.
Was ist angemessene Größe und angemessenes Gewicht?
«Zusätzlich zu unseren europäischen Maßnahmen bietet die laufende Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung der EU die perfekte Gelegenheit, zu klären, welche Leistungen im Grundpreis des Tickets enthalten sein sollten», so Reyna. «Unsere Daten zeigen, dass Verbraucher beim Kauf von Basistickets einen kleinen Gegenstand und ein Handgepäckstück erwarten.» Die politischen Entscheidungsträger sollten außerdem die «angemessene Größe und das angemessene Gewicht» von Handgepäck definieren, fordert der BEUC-Chef.
Bei den Angaben zu den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbrauch verweist der BEUC auf eine Umfrage seines niederländischen Mitglieds Consumentenbond. Demnach sind 86 Prozent der Meinung sind, dass ein kleiner Gegenstand und ein kleiner Trolley oder Rucksack im Ticketpreis enthalten sein sollten.
Fünf Airlines mussten in Spanien bereits zahlen
Der Verbraucherverband stützt sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, in dem es heißt: «Für die Beförderung von Handgepäck darf kein Preisaufschlag erhoben werden, sofern es angemessene Anforderungen hinsichtlich Gewicht und Abmessungen erfüllt und den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.»