Vor drei Jahren nannte die ehemalige argentinische Präsidentin Cristina Kirchner die Enteignung von Aerolíneas Argentinas 2008 rückblickend «keine ideologische, sondern eine pragmatische Entscheidung des Wirtschaftsmanagements». Die Fluggesellschaft sei damals faktisch bankrott gewesen, der argentinische Staat habe bereits vor der Übernahme die Gehälter und den Treibstoff bezahlt. Der anschließende Rechtsstreit um die Enteignung geht bis heute weiter.
Die damalige Eigentümerin, die spanische Grupo Marsans, wurde für die Enteignung bis heute nicht entschädigt. Dagegen zog sie vor die Weltbank-Schiedsstelle ICSID in Washington. Das Gericht entschied 2017, dass Argentinien rechtswidrig enteignet hatte, und sprach den Investoren rund 320 Millionen Dollar zuzüglich Zinsen und Kosten zu. Argentinien zahlte nicht und scheiterte 2019 mit dem Versuch, diesen Schiedsspruch annullieren zu lassen.
Argentinien legt Revision am letzten Tag ein
Die Ansprüche wechselten mehrfach den Besitzer: Prozessfinanzierer Burford Capital sicherte sich die Rechte und verkaufte sie später an den Investmentfonds Titan Consortium weiter. Dieser klagte 2021 in Washington auf Vollstreckung des Schiedsspruchs. Argentinien berief sich auf eine dreijährige Verjährungsfrist, das Gericht legte jedoch zwölf Jahre zugrunde und bestätigte 2024 den Schiedsspruch. Die Summe ist auf rund 390 Millionen Dollar zuzüglich Zinsen angewachsen.
Regierung will alle Mittel nutzen
Der Antrag umfasst keine Aussetzung des Urteils, schreibt die Wirtschafts- und Finanzzeitung El Cronista. Titan Consortium kann also parallel weiter versuchen, argentinisches Vermögen in den USA zu identifizieren und zu pfänden. An die Vermögenswerte der Airline, etwa deren Flugzeuge, kommt der Fonds jedoch nicht ohne Weiteres heran, weil Aerolíneas Argentinas rechtlich eine eigenständige Gesellschaft ist und kein staatlicher Vermögenswert.
Das Gericht in den USA muss nun erneut über den Revisionsantrag Argentiniens entscheiden. Lehnt es ab, was als wahrscheinlich gilt, bleibt Argentinien nur noch der Gang vor den US Supreme Court. Ob der den Fall überhaupt annimmt, liegt allein in dessen Ermessen. Laut El Cronista wird in der Regierung offen darüber gesprochen, alle Möglichkeiten des internationalen Rechts auszunutzen und den Vorgang so lange wie möglich hinauszuzögern.
Die Luftfahrt steht nie still – wir auch nicht. Unser Redaktionsteam ist immer am Puls des Geschehens. Für den Preis eines Kaffees im Monat lesen Sie aeroTELEGRAPH werbefrei und sichern unabhängige Berichterstattung. Jetzt hier klicken und abonnieren