Nach Festnahme Was passiert mit dem Mann, der im A380 von Lufthansa randalierte?

Der Mann, der diese Woche an Bord eines Airbus A380 von Lufthansa ausrastete, ist auf der Schwarzen Liste der Gruppe gelandet. Doch das ist noch die geringste Strafe, die ihm droht.

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Dass man sich als Paar streitet, gehört zu einer Ehe. Doch das, was sich auf Lufthansa-Flug LH772 von München nach Bangkok diese Woche ereignete, war alles andere als normal. Der Streit eines 53-jährigen Deutschen mit seiner Frau eskalierte derart, dass die Crew entschied, außerplanmäßig in Delhi zu landen.

Zuvor hatte die Ehefrau bei der Besatzung um Intervention gebeten. Das half nichts. Der Mann randalierte weiter. In Delhi wurde er von Polizisten der Central Industrial Security Force – vergleichbar mit der Bundespolizei – abgeführt. Die Frau reiste nach Bangkok weiter.

Mann kommt auf Schwarze Liste

Doch wie geht es jetzt weiter? Das entscheiden die indischen Behörden, wie Lufthansa gegenüber aeroTELEGRAPH erklärt. Die Fluggesellschaft hat außerdem «für die Person mit sofortiger Wirkung ein Verbot auf Mitflügen der Lufthansa Group ausgesprochen». Das heißt: Er steht auf der Schwarzen Liste.

Welches Recht für randalierende Reisende – im Jargon spricht man von Unruly Passengers – gilt, ist im Tokioter Abkommen der International Civil Aviation Association Icao, dem Luftfahrtarm der Uno, seit dem Jahr 1963 geregelt. 2014 wurde es mit dem Montrealer Protokoll modernisiert, welches auch die Zuständigkeiten neu definiert.

Klare Kompetenzen an Bord

Klar geregelt ist: Der Kapitän oder die Kapitänin sind die höchste Entscheidungsinstanz an Bord eines Flugzeuges. Wenn nach ihrem Ermessen eine Straftat vorliegt, haben sie die Befugnis, so zu handeln, dass eine Straftat verhindert wird. Das heißt auch, dass man die Täter fesseln darf.

Außerdem entscheiden die «Pilots in Command», wie es im Text der Icao heißt, ob ein randalierender Passagier das Flugzeug vor dem eigentlichen Zielort verlassen muss. Das ist im Fall von LH772 geschehen. Und dann? Laut Icao gibt es verschiedene Staaten, die in einem solchen Fall die Kompetenz der Rechtssprechung bezüglich der an Bord verübten Straftaten zusteht. Das ist zum  einen der Staat, in dem das Flugzeug registriert ist. Im Fall des Lufthansa-Fluges also Deutschland.

Deutschland oder Indien

Auch das Recht des Staates, in dem das Flugzeug landet, ist im Fall einer Straftat an Bord anwendbar. In diesem Fall ist das also Indien. Das erklärt auch, warum laut Lufthansa Indien jetzt über das Schicksal des Randalierers entscheidet.

Die Icao listet sogar noch einen dritten Fall auf: Sollte ein Flugzeug geleast sein (Dry-Lease), wird auch das Recht des Staates, in dem der Betreiber seinen Sitz hat, anwendbar. Das trifft im Fall von LH772 nicht zu, das Flugzeug gehört Lufthansa.

Lufthansa prüft rechtliche Schritte

Neben den strafrechtlichen Folgen könnten auf den Pöbelpassagier von Lufthansa auch noch hohe Ausgaben zukommen. Denn: Eine Zwischenlandung verursacht Kosten. Je nach Flughafen können die unterschiedlich hoch ausfallen. Auch der Kerosinverbrauch einer Maschine erhöht sich, ebenso wie Dienstzeiten der Crews. «Zum Thema der entstandenen Kosten prüfen wir auf jeden Fall rechtliche Schritte», so Lufthansa.

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