Airbus A340 von Swiss: Ab Sommer mitunter mit Verstärkung von Lufthansa unterwegs.

KonditionenVerstärkung von Lufthansa sorgt bei Swiss für Ärger

Die Schweizer Fluglinie heuert temporär Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter von Lufthansa an, weil sie selbst zu wenige hat. Die Bezahlung sorgt bei einigen Swiss-Kabinenangestellten für Ärger.

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Das Arbeitsklima bei Swiss ist seit Monaten angespannt. Nach dem Abbau von 1700 Vollzeitstellen müssen die verbliebenen Angestellten oftmals mehr leisten – und das mitunter für weniger Geld. Das sorgt bei vielen für Frust.

Auch das Kabinenpersonal ist unzufrieden. Denn Swiss hat aktuell trotz Entlastungsmaßnahmen wie Flugplanausdünnung oder Servicereduzierung noch immer zu wenig Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter. Um das Problem weiter zu entschärfen, werden ab Juli rund 70 fliegende Kolleginnen und Kollegen von Lufthansa für neun Monate bei der Schweizer Nationalairline aushelfen und auf Kurz- und Langstrecken eingesetzt.

Lufthansa-Kolleg:innen im Vorteil?

«Wir haben bereits erste Bewerbungen erhalten», so ein Sprecher von Swiss. Die Übergangslösung hat die Fluggesellschaft mit der Kabinengewerkschaft Kapers abgesprochen. Dennoch sorgt sie bei Swiss-Kabinenpersonal für Ärger.

Denn in den Augen einiger Swiss-Kabinencrews wird die Verstärkung aus Deutschland besser behandelt als sie selbst. Der eigene Lohn reiche kaum zum Leben, heißt es beispielsweise, oder ohne Zweitjob ginge es nicht mehr. Da stoßen die Konditionen für die Verstärkung aus Deutschland einigen bei Swiss sauer auf.

Swiss: Gleich-, keine Besserstellung

Die Lufthansa-Flugbegeleitenden erhalten von Swiss für ihren maximal neunmonatigen Einsatz einen Schweizer Arbeitsvertrag, bei dem ihre Dienstjahre angerechnet werden. Zusätzlich wird ihnen ein Zimmer zur Verfügung gestellt und sie bekommen auch eine Sonderzahlung von 500 Franken pro Monat (480 Euro) für «zusätzliche Aufwendungen».

Es handele sich keineswegs um eine Besserstellung der Lufthansa-Kolleginnen und -Kollegen, so ein Swiss-Sprecher, sondern um eine Gleichstellung. «Bei der Berechnung der zusätzlichen Zahlung wurden unter anderem durchschnittliche Krankenversicherungsprämien, Sozialversicherungsabgaben und Reinigungskosten berücksichtigt», erklärt er. Die Bereitstellung einer Unterkunft sei nötig, da es sich um einen befristeten Einsatz handle. «Somit kann nicht vorausgesetzt werden, dass der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird.»

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