Passiert ist es im Sommer 2023. Auf zwei Flügen von Swiss traten plötzlich Gerüche in der Kabine auf. Einmal geschah es am 11. Juli in einem Airbus A330, der in die USA unterwegs war, und rund eineinhalb Monate später am 30. August in einem Airbus A220.
Zum Vorfall mit dem Airbus A330 mit dem Kennzeichen HB-JHL hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Und sie legt seine Finger vor allem die Qualität der Atemschutzmasken.
Schwerer Vorfall in Airbus A330 von Swiss
Beim von der Behörde als schwer eingestuften Vorfall auf Flug LX18 nach New York-Newark kam es in der Kabine des Airbus A330 über dem Ärmelkanal zu einer ungewöhnlichen Geruchsentwicklung. Die Ursache dafür ließ sich nicht ermitteln. Die Piloten setzten ihre Sauerstoffmasken auf, und mehrere Kabinenbesatzungsmitglieder griffen auf das sogenannte Protective Breathing Equipment zurück, abgekürzt gerne PBE genannt.
Dabei handelt es sich um Rauchschutzhauben, die sicherstellen sollen, dass die Crew noch richtig atmen kann. Doch dabei kam es zu Problemen. Mehrere Kabinenbesatzungsmitglieder meldeten erhebliche Schwierigkeiten bei der Verwendung - sowohl beim Auspacken, Entfalten, Aufsetzen und Aktivieren als auch bei deren Anwendung.
In einem Airbus A220 trat dasselbe Problem auf
Zudem wiesen mehrere Masken technische Defekte auf und waren deshalb nicht oder nur eingeschränkt funktionstüchtig, schreibt die Sust. «Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.»
Auch die Crew des Airbus A220 von Swiss hatte kurze Zeit später ebenfalls Probleme beim Anziehen der Masken, wenngleich keine kaputten Hauben gemeldet wurden. Nach umfangreichen Tests stellten die Ermittler fest: «Die technische Ausgestaltung der PBE war derart, dass geschulte Kabinenbesatzungsmitglieder die PBE nicht in angemessener Zeit in Betrieb nehmen konnten.»
Swiss hat Defekte nicht entdeckt
Die Zeit habe dabei ein Mehrfaches der gemäß den Zulassungskriterien vorgegebenen Zeit betragen. Zudem sei die Kommunikation mit aufgesetzter Atemschutzmasken stark beeinträchtigt gewesen. Zwischen Besatzungsmitgliedern, die beide eine Maske trugen, sei sie sogar fast unmöglich gewesen.
Auch der Verschluss der Maske war nicht gut brauchbar. Sust
Allerdings gibt es auch Kritik an Swiss. «Die wiederkehrenden Instandhaltungsmassnahmen waren unzureichend, weshalb die bestehenden Defekte an den PBE unentdeckt blieben», schreibt die Sust. So wurden etwa in Masken Risse in der Frontscheibe entdeckt (siehe Bild oben), die sie unbrauchbar machten. Auch Befestigungen waren beschädigt. Dadurch ließen sich die Masken nicht ordnungsgemäß am Kopf festziehen.
Swiss begann schon 2023 mit Austausch
Das Training der Besatzungsmitglieder sei zudem ausschließlich mit für Übungszwecke bereitgestellten Attrappen erfolgt, die sich erheblich von den in einem Notfall eingesetzten, echten Masken unterscheiden. Unter anderem gab es etwa Probleme dabei, diese aus der Verpackung zu nehmen. Das wurde von den Besatzungen nicht geübt.
Auch bei Zwischenfall von Graz alte Masken im Einsatz
Ein Flugbegleiter, der wie andere Kollegen eine Schutzhaube übergezogen hatte, verlor im Anflug auf den österreichischen Flughafen das Bewusstsein. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus. Es ist noch nicht geklärt, was genau zum Zwischenfall führte und ob die Atmenschutzmaske bei dem tragischen Ausgang eine Rolle spielte. Swiss bestätigt aber, dass das in der Kritik stehende Modell im Einsatz war.
Austausch der Masken bei Swiss abgeschlossen
Swiss betont, man gehe bewusst über gesetzliche Vorgaben hinaus, entwickle das Training kontinuierlich weiter und bleibe im engen Austausch mit Herstellern und Behörden – mit dem Ziel, die Sicherheit für Crew und Passagiere dauerhaft zu erhöhen.
Die Lufthansa-Tochter beschleunigte so etwa nach dem Zwischenfall den Austausch der Masken und hat diesen inzwischen abgeschlossen, wie die Airline auf Anfrage von aeroTELEGRAPH bestätigt. Bis es ein Ergebnis der Ermittler zum Vorfall von Ende 2024 gibt, dürfte allerdings noch Zeit vergehen. Die Österreichische Untersuchungsbehörde musste aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Untersuchung erst gerade an die Sust übergeben - und die musste wieder ganz von vorn beginnen.