Letzte Aktualisierung: um 23:25 Uhr

Finanzielle Hilfe

Schweiz ordnet Subventionen für Pilotenausbildung neu

Seit acht Jahren können angehende Piloten in der Schweiz Finanzhilfen beantragen. Nun wird das System angepasst.

Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch (31. Oktober) die Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen in der Luftfahrt angepasst. Die Änderung bringe «eine praxistauglichere Lösung», die den Bedürfnissen der Studenten und Unternehmen besser Rechnung trage, teilt sie mit. Konkret bedeutet dies, dass die Anstellungsverpflichtung für geförderte Piloten künftig aufgeweicht wird. Bisher waren Fluggesellschaften verpflichtet, Kandidaten mit Förderung für fünf Jahre eine Stelle zu garantieren. Neu sind es drei Jahre.

Zugleich werden Kandidaten aus dem Inland künftig bevorzugt behandelt, sofern sie eine uneingeschränkte Empfehlung aus der Eignungsabklärung der fliegerischen Vorschulung Sphair besitzen. Die Regierung will so Schweizer Bürger und Ausländer mit längerem Wohnsitz in der Schweiz gegenüber Kandidaten bevorzugen, die sich nur zu Ausbildungszwecken im Land aufhalten. Der maximale Zuschuss für angehende Berufspiloten beträgt die Hälfte der Kosten, also 65.000 Franken oder rund 57.000 Euro. Für Studenten aus dem Ausland gibt es künftig nur noch 30 Prozent.

Fast 300 profitierten

Kandidatinnen und Kandidaten für Ausbildungen für Berufe in der Luftfahrt erhalten in der Schweiz seit 2016 auf Antrag finanzielle Unterstützung. Mit der Förderungsmassnahme will die Regierung dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Luftfahrt entgegenwirken. Auch Fluglehrer und Luftfahrzeugtechniker können Beiträge beantragen. Bis jetzt bekamen 294 Personen, darunter 161 Berufspilotinnen und -piloten, Unterstützungsbeiträge. Davon waren rund 30 Prozent Ausländer.

Hier finden Sie die Verordnung zum Download: Jetzt herunterladen.