Visualisierung des künftigen Businessjet-Hangars in Dübendorf: Wird er nie gebaut?

Visualisierung des künftigen Businessjet-Hangars in Dübendorf: Wird er nie gebaut?

Flugplatz Dübendorf

Dübendorf

Schweiz kappt Pläne für Zürcher Businessflughafen

In der Corona-Krise dient der alte Militärflugplatz Dübendorf bei Zürich als Parkplatz. Künftig sollte er zum Businessjet-Airport werden. Doch der Bund zieht sich zurück.

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In der Vergangenheit war der Flugplatz Dübendorf nordöstlich der Stadt Zürich ein Militärflughafen, an dem Kampfjets starteten und landeten. In der Gegenwart dient er in der Corona-Krise als Parkplatz für ungenutzte Flieger von Schweizer Fluggesellschaften. Und in Zukunft sollte er zum Airport für Privat- und Businessfliegerei werden.

Doch nun wird aus dieser Zukunftsplanung nichts mehr - zumindest auf Bundesebene. Am Mittwoch (14. Oktober) teilte das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek mit: «Der Bund stellt das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis ein.»

Klagen privater Grundeigentümer befürchtet

Als Grund nennt das Uvek eine stark veränderte Ausgangslage. «Die Abklärungen ergaben zum Beispiel, dass der Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen größeren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst, als zunächst angenommen worden war.» Zudem hätten die benachbarten Gemeinden große Vorbehalte geäußert.

Die als Betreiber geplante Flugplatz Dübendorf AG FDAG verlange inzwischen statt einer Betriebsbewilligung eine Konzession. «Sie stuft das Risiko als sehr hoch ein, dass sie aufgrund von Klagen privater Grundeigentümer wegen tiefen Überflügen sonst den Flugbetrieb einstellen müsste», so das Uvek. Der Bundesrat halte es nicht mehr für realistisch, am bisherigen Konzept festzuhalten, und beende die Zusammenarbeit.

Kanton Zürich ist nun am Zug

Der Bundesrat hatte 2014 für das Dübendorfer Gelände eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld beschlossen. Durch das Urteil eines Zürcher Gerichts vom Juli 2020 sei auch die Planung für den Innovationspark gebremst worden, so der Bund weiter. Auch dies spreche gegen das bisherige Konzept.

Trotz allem heißt es: «Der Bund ist an der Dreifachnutzung nach wie vor interessiert.» Man sei bereit, sich an dem vom Kanton Zürich angestoßenen Prozess zu beteiligen. «Das Uvek sieht aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten.» Das Interesse an einer militärischen Helikopterbasus und am Innovationspark bleibe bestehen.

«Entschädigungspflicht des Bundes»

Die Flugplatz Dübendorf AG erklärte, man habe von der Entscheidung nur aus der Medienmitteilung des Bundes erfahren. Man nehme sie «konsterniert zur Kenntnis». Die Rahmenvereinbarung lasse eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu. Der Bundesrat habe nun entschieden, das Sachplanverfahren einzustellen, die Umnutzung in einen zivilen Flugplatz auszusetzen und die Zusammenarbeit zu beenden. «Für diesen Fall sieht die Rahmenvereinbarung eine Entschädigungspflicht des Bundes vor», so die FDAG.

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