Letzte Aktualisierung: um 20:33 Uhr

Laudamotion

Ryanair beschuldigt Lufthansa der Obstruktion

Die Billigairline wirft Lufthansa vor, die österreichische Tochter mit Tricks absichtlich zu behindern. Der deutsche Konzern macht Gegenvorwürfe.

Das Urteil aus Brüssel ist klar: Die Europäische Kommission kommt zum «Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt». Damit darf Ryanair die Beteiligung an Laudamotion von 24,9 auf 75 Prozent erhöhen. Das gab die Behörde am Donnerstag (12. Juli) bekannt.

«Die Ausweitung des Zeitnischenportfolios von Ryanair wird wahrscheinlich keine negativen Auswirkungen auf die Fluggäste haben», so die Wettbewerbshüter . Zudem seien die beiden Fluglinien überall «weiterhin einem starken Wettbewerb ausgesetzt». Ryanair begrüßt die Entscheidung.

Zahlung verzögert?

So richtig zufrieden ist die größte Billigairline Europas aber nicht. Sie wirft nämlich Lufthansa vor, Laudamotion absichtlich zu behindern. Gleich mehrere Anschuldigungen macht sie dabei. «Lufthansa hat zwei der elf Flugzeuge nicht übergeben, wie sie es aufgrund der Entscheidung EU-Wettbewerbshüter im Fall der Übernahme von Air Berlin hätte tun müssen», schreibt Ryanair in einer Mitteilung. Einige Jets würden erst zum Ende der Sommersaison eintreffen. Daher habe Laudamotion einige Slots nicht belegen können.

Damit nicht genug. Ryanair behauptet auch, dass Lufthansa die Zahlung von mehr als 1,5 Millionen Euro an Gebühren für Wet-Lease-Dienste Laudamotions für Eurowings zwischen März und Mai 2018 absichtlich verzögere. «Wir bitten die EU-Wettbwerbshüter tätig zu werden und jegliche weiteren Versuche Lufthansas, dem Wettebwerb zu schaden, zu verhindern.» 

Lufthansa reagiert

Lufthansa reagiert geharnischt. «Die Behauptungen entbehren jeder Grundlage», so der Konzern in einer Mitteilung. Man habe die Auflagen der EU-Kommission «vollständig erfüllt». Laudamotion habe sich selbst entschlossen, die Flieger nicht zu kaufen, sondern zu leasen. Dabei sei es zu Zahlungsproblemen gekommen. Die Airline sei «den vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zuletzt zum wiederholten Male nicht wie vereinbart nachgekommen.»