Der Flughafen Hahn: Der Airport ist für eine unbekannte Summe an die Triwo AG verkauft worden.

TriwoRegionalflugplatzbetreiber kauft Flughafen Hahn

Im dritten Anlauf hat es geklappt. Der Flughafen Hahn hat einen Käufer gefunden. Dieser ist in der Luftfahrt nicht unbekannt.

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Aller guten Dinge sind drei. Das gilt nun auch für Deutschlands bekanntesten Billigflieger-Airport, den Flughafen Hahn. Der Airport im Hunsrück musste wegen der Corona-Pandemie im Herbst 2021 Insolvenz anmelden. Der Flugbetrieb lief weiter. Zum Insolvenzverwalter wurde der Frankfurt Rechtsanwalt Jan Markus Plathner bestellt.

Den ersten Käufer präsentiert Plathner im Sommer 2022. Die in der Luftfahrt bisher unbekannte Firma Swift Conjoy wollte den Flughafen übernehmen und sogar ausbauen. Es blieben leere Worte. Swift Conjoy zahlte die Kaufsumme nie, sodass der Verkauf platzte.

Auch der zweiter Versuch scheiterte

Die Zweitplatzierten, die NR Holding um den russischen Milliardär Viktor Charitonin, bezahlten zwar den Kaufpreis, bekamen jedoch kein grünes Licht von den Gläubigern. Charitonin gilt als Putin-Vertrauter und fällt unter die russischen Sanktionen. Es kam zu einem weiteren Bieterverfahren.

Im dritten Anlauf hat sich nun ein Käufer für den ehemaligen Militärflughafen gefunden. Laut Pressemitteilung übernimmt die Triwo  aus Trier den Flughafen. Über die Kaufsumme ist Stillschweigen vereinbart worden. Alle rund 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden übernommen.

Triwo betreibt vier Regionalflughäfen

Triwo ist in der Luftfahrt nicht unbekannt. Das Unternehmen betreibt mit Oberpfaffenhofen (Bayern), Egelsbach (Hessen), Mendig und Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) bereits vier Regionalflughäfen in Deutschland. Nach Informationen des SWR soll sich ie Triwo von Anfang an unter den Bietern für den Flughafen Hahn befunden haben.

«Wir wollen gezielt in die Flughafeninfrastruktur investieren, um weiteres Wachstum im Passagier- und Frachtverkehr zu erreichen», wird Peter Adrian, Vorstandsvorsitzender der Triwo, in der Mitteilung zitiert.

Kaufpreis schon bezahlt

Der Abschluss und der Vollzug des jetzt geschlossenen Vertrages stünden noch unter Bedingungen. Allerdings gehen die Parteien davon aus, dass diese zeitnah erfüllt werden können. Immerhin ist der Kaufpreis bereits auf ein Treuhandkonto überwiesen worden.

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