Letzte Aktualisierung: um 18:34 Uhr

Unfall

Pilot ohne Lizenz setzt Businessjet ins Kiesbett

Vor zwei Jahren verunfallte eine Falcon 900 Ex nach dem Start in San Diego. Nun ist der Abschlussbericht zur Untersuchung erschienen. Der Pilot hatte keine Lizenz.

Wer in Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat und riskiert eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wer ein Flugzeug ohne die erforderliche Erlaubnis fliegt, verstößt schwer gegen das Luftfahrtrecht und kann ebenfalls mit einer Haftstrafe belegt werden.

Zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe von 5500 Dollar wurde vor einigen Jahren in den USA ein Mann verurteilt, der zwei Passagierflüge ohne eine gültige Pilotenlizenz durchführte. Die Luftfahrtbehörde FAA hatte vorher all seine Genehmigungen widerrufen.

Keine Lizenz seit zwei Jahren

Deutlich höher wird wohl die Strafe für einen US-Piloten ausfallen, dem ebenfalls alle Pilotenlizenzen wegen Fälschung von Logbucheinträgen und Aufzeichnungen entzogen wurden – und der am 13. Februar 2021 am Montgomery-Gibbs Executive Airport im kalifornischen San Diego mit einer Falcon 900 verunfallte. Zu dem Zeitpunkt war der Pilot schon zwei Jahre ohne gültige Lizenz unterwegs, berichtet das Portal Aerotime.

Zusammen mit dem Co-Piloten wollte er die Falcon mit dem Kennzeichen N823RC von San Diego nach Hawaii fliegen. An Bord der Maschine waren zwei Passagiere und ein Flugbegleiter. Das Flugzeug überrollte beim Start das Ende der Piste und krachte auf eine Kiesfläche, wodurch alle drei Fahrwerke abgerissen wurden. Verletzt wurde niemand.

Zu langsam und zu schwer

Laut dem am 29. Juni veröffentlichten Abschlussbericht der US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB sollen mehrere Gründe zu dem Unfall geführt haben. Zum einen soll das tatsächliche Abfluggewicht rund 1,3 Tonnen über dem maximalen Abfluggewicht (MTOW, Maximum Take-Off Weight) gelegen haben. Dadurch soll die Falcon auch falsch getrimmt gewesen sein.

Zudem zeigen Daten des digitalen Flugdatenschreibers, dass der Kapitän versuchte, mit einer zu niedrigen Rotationsgeschwindigkeit zu starten. Letztlich brach er den Start ab, versuchte noch zu bremsen und rutschte ins Kiesbett.

Auch Co-Pilot hatte kaum Erfahrung

Pilot und Co-Pilot sollen beide bei dem Eigentümer der Maschine angestellt gewesen sein. Der Co-Pilot war zwar im Besitz einer gültigen Fluglizenz und auch Musterberechtigung für die Falcon, hatte in dem Flieger aber erst 16 Stunden Flugerfahrung. Der Pilot dagegen hatte noch nie eine Musterberechtigung für das Flugzeug besessen. Er hatte kurz vor dem Unfall erst die Ausbildung für die Maschine begonnen.

Die NTSB kommt zu dem Ergebnis, dass auch die mangelnde Kontrolle des Kapitäns zu dem Unfall beitrug. Es fehlte an «ordnungsgemäßer Zertifizierung und mangelnder Flugerfahrung der Besatzung mit der Flugzeugmarke und dem Flugzeugmodell».