Die Boeing Spearman aus dem Jahr 1949 vor dem Unfall: Das Flugzeug kollidierte mit einer Windkraftanlage.

Tödlicher UnfallWarum ein historischer Doppeldecker mit einer Windkraftanlage kollidierte

In Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen August ein historischer Doppeldecker mit einer Windkraftanlage kollidiert. Jetzt sorgt ein Zwischenbericht für mehr Klarheit.

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Im vergangenen Jahr stammten 33 Prozent der deutschen Stromproduktion aus Windkraftanlagen, wobei die meisten Windräder im Norden stehen. Im Süden kommt der Ausbau nur langsam voran. Im ersten Halbjahr 2025 gingen deutschlandweit 378 neue Anlagen ans Netz, wobei Nordrhein-Westfalen mit 110 neuen Anlagen führend war, während Bayern mit nur sechs neuen Anlagen auf dem letzten Platz 16 landet.

Windkraftgegner argumentieren, dass Windkraftanlagen das Landschaftsbild zerstören und die Geräusche der Rotoren als störend empfunden werden. Zudem besteht die Sorge, dass Lebensräume für Tiere und Pflanzen beeinträchtigt werden könnten und dass insbesondere Vögel und Fledermäuse durch Kollisionen mit den Rotorblättern gefährdet sind.

Doppeldecker kollidiert mit Windktraftanlage

Es sind aber nicht immer nur Vögel und Fledermäuse, die mit Windrädern kollidieren, sondern auch Kleinflugzeuge. Am 30. August 2024 kollidierte ein historischer Doppeldecker vom Typ Boeing Stearman Model 75 mit einer Windkraftanlage in Nordrhein-Westfalen. Bei dem Unglück wurde der Pilot schwer verletzt. Seine Begleiterin kam ums Leben, wie aus dem Zwischenbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) hervorgeht.

Der 47-jährige Pilot wollte mit seiner Begleiterin am letzten Augusttag vom Flugplatz Aachen-Merzbrück ins knapp 300 Kilometer entfernte Speyer fliegen. Der historische Doppeldecker, Baujahr 1949, hob um 13:47 Uhr in Aachen ab. Der Pilot hatte eine Go-Pro-Kamera an einer Strebe der linken Tragfläche befestigt. Er hatte seinen Pilotenschein im November 2023 erworben und war in den vergangenen Monaten über 125 Stunden in der Luft.

Wolken immer tiefer

Der Pilot flog nach Sichtflugregeln (VFR), was bedeutet, dass er während des Fluges auf visuelle Orientierungsmethoden wie Autobahnen und auch Windkraftanlagen angewiesen war. Laut dem Zwischenbericht haben die Ermittler keine Flugvorbereitungsdaten auf den elektronischen Geräten des Piloten gefunden, wie etwa Karten oder Navigationshilfen. Das Wetter war an diesem Tag jedoch nicht besonders gut. Tiefhängende Wolken und Nebel erschwerten die Sicht.

Nach dem Start in Aachen führte der Flug in südöstlicher Richtung, vorbei an Metternich in Richtung der Bundesstraße 9. Unterdessen verschlechterte sich das Wetter zunehmend. Aufnahmen der GoPro zeigen, dass die Wolkenuntergrenzen immer weiter sanken. In der Folge flieg der Pilot immer tiefer. Nach Sichtflugregeln dürfen Piloten nicht in Wolken fliegen, da sie sonst die Orientierung verlieren könnten. Der Pilot meldete sich beim Fluginformationsdienst (FIS) und teilte einem Mitarbeitenden die schlechte Sicht mit.

Flugzeug nur noch 63 Meter über Grund

Knapp 14 Minuten nach dem Start um 14:01:50 Uhr funkte der Pilot: «Wir sehen nichts mehr, wir sehen nichts mehr, Mayday, Mayday, Mayday.» Er verringerte die Höhe immer weiter. Um 14:02:26 Uhr brach der Kontakt ab. Der Doppeldecker kollidierte nahe dem Ort Frohngau mit der Gondel einer Windkraftanlage. Die Flughöhe betrug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes 1971 Fuß, oder rund 600 Meter über dem mittleren Meeresspiegel (AMSL), was in der Luftfahrt für «Above Mean Sea Level» steht. Über dem realen Grund war das Flugzeug nur noch 63 Meter hoch.

Das Wrack nach der Kollision.

Das Flugzeug schlug mit der linken Tragfläche gegen die Gondel der Windkraftanlage, wodurch diese abgerissen wurde. Innerhalb von zwei Sekunden stürzte das Flugzeug zu Boden. Die Zelle wurde vollständig zerstört und das Fahrwerk abgerissen. Laut lokalen Medien wurde eine Anwohnerin auf den Unfall aufmerksam und alarmierte die Rettungskräfte, die um 14:50 Uhr am Unfallort eintrafen. Der Pilot konnte sich, obwohl schwer verletzt, eigenständig aus dem Wrack befreien. Für seine Mitfliegerin kam jedoch jede Hilfe zu spät. Das Flugzeug wurde bei dem Unfall vollständig zerstört.

Bessere Vorbereitung und viel zu tief

Im Zwischenbericht kommen die Ermittler zu dem Schluss, dass eine sorgfältige Flugplanung notwendig gewesen wäre. Zudem verweisen sie auf die europäischen Regeln für Mindestflughöhen gemäß SERA 5005. Demnach müssen Flüge über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten mindestens 300 Meter (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Flugzeug liegen. Mit 63 Metern war der Pilot deutlich zu tief.

Die Schäden an der Windkraftanlage.

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