Letzte Aktualisierung: um 21:24 Uhr

Urteil des Bundesgerichtshofes

Lufthansa muss für Sky Marshals zahlen

Airlines müssen Sicherheitsbegleiter der Bundespolizei kostenlos befördern. Die Lufthansa wollte einen Teil der Kosten erstattet bekommen - und scheiterte.

Bei bestimmten Flügen sind unerkannt Bundespolizisten an Bord, um im Notfall einen Terroranschlag zu verhindern. Fluglinien müssen diese sogenannten Sky Marshals oder Flugsicherheitsbegleiter laut Bundespolizeigesetz kostenlos befördern. Lufthansa zog vor den Bundesgerichtshof und verlangte von der Bundesrepublik Deutschland die Erstattung von Beträgen, die sie dabei an Dritte zahlt. Das sind etwa Steuern, Abgaben und Start- und Landegebühren auf den Tickets für Sky Marshals.

Die größte deutsche Airline bezifferte diese Kosten für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 17. September 2015 auf insgesamt gut 2,3 Millionen Euro, wovon rund 1,3 Millionen im Inland anfielen und knapp 1 Million im Ausland. Doch der Bundesgerichtshof entschied gegen Lufthansa und urteilte, dass Luftfahrtunternehmen auch die Kosten tragen müssen. Die Forderung scheitere daran, dass die im Bundespolizeigesetz geregelte Unentgeltlichkeit auch diese Aufwendungen beinhalte, so die Begründung.