Letzte Aktualisierung: um 20:58 Uhr

Österreich vs. Deutschland

Kompetenzgerangel um Niki

Aktuell gibt es zwei gerichtlich eingesetzte Insolvenzverwalter für Niki, beide halten sich für zuständig. Dies gefährde die Rettung der Air-Berlin-Tochter, warnt der deutsche Verwalter Lucas Flöther.

Lucas Flöther ist außer sich. «Die überraschende Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg in Österreich hat ohne Not eine verfahrene Situation erzeugt, durch die die Existenz von Niki und die eigentlich schon geretteten Arbeitsplätze in ernste Gefahr geraten sind», so der vorläufige Insolvenzverwalter der Air-Berlin-Tochter. Er reagiert damit auf die Entscheidung der Richter von letztem Freitag, in Österreich ein Insolvenzverfahren für Niki zu eröffnen. Dies hält Flöther für illegal. «Das Landesgericht Korneuburg kann nicht die Entscheidung des Gerichts eines anderen EU-Staates aufheben.»

Übers Wochenende versuchte Flöther deshalb zu retten, was zu retten ist. Er führte Gespräche mit allen Beteiligten und will so den Kaufvertrag mit IAG beziehungsweise deren Tochter Vueling für die Niki-Vermögenswerte durchsetzen. Rund 80 Prozent der Vermögenswerte der Airline befänden sich in Deutschland, so der deutsche Insolvenzverwalter. Es fehlten zudem «Zeit und Geld», um einen neuen Erwerber zu finden.

Doch ein Kompromiss?

Flöther will unbedingt verhindern, dass es einen neuen Verkaufsprozess gibt. «Der vorläufige Gläubigerausschuss im deutschen Verfahren hat die Angebote bereits auf Herz und Nieren geprüft und einstimmig mit IAG demjenigen Bieter den Zuschlag erteilt, der nicht nur finanziell das mit Abstand beste Angebot abgegeben hat, sondern auch die meisten Arbeitsplätze erhalten will – ganz gleich, was einzelne unterlegene Bieter behaupten», argumentiert er. Es sei eine Entscheidung, die auch der Niki-Betriebsrat voll mittrage.

Ein wenig kompromissbereit zeigt sich Flöther aber trotzdem. Wenn sich die österreichische Insolvenzverwalterin «bereit erklärt, den Kaufvertrag mit IAG kurzfristig zum Abschluss zu bringen, werde ich alle erforderlichen Schritte unternehmen, die Übertragung zu vollziehen», sagt er in einer Mitteilung vom Montag (15. Januar).