Letzte Aktualisierung: um 15:20 Uhr

Alles von vorne?

Insolvenzverfahren über Niki in Österreich eröffnet

Ein Gericht holt das Niki-Insolvenzverfahren nach Österreich. Der Verkaufsprozess könnte neu aufgerollt werden. Die Air-Berlin-Tochter prüft rechtliche Schritte.

Nächster Paukenschlag im Rechtsstreit um die Insolvenz von Niki: Das Landesgericht Korneuburg hat in Österreich ein Hauptinsolvenzverfahren über die Air-Berlin-Tochter eröffnet. Das teilte am Freitag (12. Januar) der vorläufige deutsche Insolvenzverwalter Lucas Flöther ebenso mit wie die in Österreich zur Masseverwalterin ernannte Rechtsanwältin Ulla Reisch. Während Reisch erklärte, mit Flöther Kontakt aufzunehmen zu wollen, um ein «koordiniertes Vorgehen zu finden», schrieb Flöther zur Entscheidung des Gerichtes: «Diese Eröffnung widerspricht der Europäischen Insolvenzordnung.» Niki werde nun die zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte prüfen.

Die Fluggesellschaft hatte zuvor beim Landgericht Korneuburg einen Antrag auf ein Sekundär-Insolvenzverfahren in Österreich eingereicht, während das Hauptverfahren in Deutschland bleiben sollte. Dieser Plan ist nun vorerst gescheitert. Die Frage ist, wie es jetzt mit dem ausgehandelten Verkauf von Niki an IAG/Vueling weitergeht. Reisch kündigte an, zu prüfen, inwieweit an dem bisherigen Kaufvertrag «festgehalten werden kann, oder ob diesbezüglich andere Verwertungsalternativen bestehen, um eine den Interessen der Gläubiger und der betroffenen Mitarbeiter entsprechende bestmögliche Lösung zu finden».

Neue Chance für Lauda und Co?

Ein Gerichtssprecher kündigte laut der Zeitung Handelsblatt sogar an, dass der Bieterprozess neu gestartet werden soll. Auch die unterlegenen Interessenten Tuifly, Niki Lauda und Thomas Cook/Condor würden demnach eine neue Chance bekommen. Die Frist dafür laufe bis zum kommenden Freitag, dem 19. Januar.

Erfreut äußerte sich der Geschäftsführer des Fluggastrechtsportals Fairplane, Andreas Sernetz. «Es ist dies eine wichtige Entscheidung im Sinne der Schadensminimierung bei Niki und daher auch im Sinne der Wahrung der Rechte von Flugpassagieren», sagte Sernetz laut der Zeitung Der Standard. Fairplane hatte zuerst Beschwerde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg dagegen eingelegt, dass das Insolvenzverfahren von Niki in Deutschland stattfindet, war dort abgeblitzt, hatte dann aber das Landesgericht überzeugt.

Bis an den EU-Gerichtshof

Niki legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, der bisher noch kein Urteil bekannt gegeben hat. Fairplane argumentiert, das Verfahren gehöre nach Österreich, wo Niki ihren Sitz hat. Die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts wäre laut dem Fluggastrechtsportal außerdem im Sinne der Gläubiger, weil in Deutschland ein Interessenkonflikt drohe, da Flöther auch Insolvenzverwalter von Air Berlin ist.

Flöther, der das Verfahren in Deutschland halten will, sagt dagegen, im Falle von Kollisionen der Ansprüche von Air Berlin und Niki werde ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt. Sollte sich der Rechtsstreit weiter hinziehen, könnte er womöglich sogar vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Das würde weitere Zeit in Anspruch nehmen.

Geht das Geld bald aus?

Flöther hatte davor gewarnt, dass die 16,5 Millionen Euro, die IAG/Vueling als Zwischenfinanzierung bis zum Vollzug des Kaufvertrags zur Verfügung gestellt hatte, nur für wenige Wochen reichen würden.  Eine IAG-Sprecherin sagte laut der Nachrichtenagentur DPA, man werde die Lage nach dem Gerichtsentscheid in Österreich weiter beobachten.