Letzte Aktualisierung: um 20:37 Uhr

Neue Regeln

Keine einheitliche Lösung für Fliegen ohne Flugleitung

Seit rund einem Jahr könnten in Deutschland Flugplätze angeflogen werden, an denen kein Personal mehr vor Ort ist. Doch der Gesetzgeber schafft keine einheitliche Linie.

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In Deutschland gibt es rund 550 Flugplätze. Die meisten davon sind unkontrolliert. Das heißt, es gibt keine Flugverkehrskontrolle, die Flugzeuge am Boden und in der Luft leiten. Was aber alle Flugplätze eint, ist ein Flugleiter vor Ort. Dieser ist der privatrechtliche Vertreter des Flugplatzbetreibers und soll für einen betriebssicheren Zustand des Flugplatzes und einen ordnungsgemäßen Betrieb sorgen – gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.

Allerdings ist jeder Flugplatz laut Richtlinie der Uno-Luftfahrtbehörde Icao dazu verpflichtet, einen Feuerlösch- und Rettungsdienst vorzuhalten. Das übernehmen in der Regel ebenfalls Flugleiter. Wenn kein Flugleiter am Platz ist, können auch sachkundige Personen, die mit der Rettungskette vertraut sind, diese Aufgabe übernehmen. In jedem Fall können Flugplätze nur genutzt werden, wenn jemand vor Ort ist.

In anderen Ländern Alltag

Viele Länder auf der Welt haben der Icao mitgeteilt, dass sie von der Regelung abweichen. Mit der Folge, dass es beispielsweise in Nordamerika, Frankreich, Spanien und Dänemark völlig normal ist, dass Hobbypiloten Flugplätze nutzen können, auch wenn kein Personal vor Ort ist. Denn gerade für kleinere Plätze ist es relativ teuer, immer einen Flugleiter zu beschäftigen, auch wenn beispielsweise unter der Woche nichts los ist.

Verbände wie der Verband der Allgemeinen Luftfahrt (Aopa) kämpfen seit Jahren darum, dass Fliegen ohne Flugleiter auch in Deutschland möglich wird. Mit Erfolg. Im April 2023 hat die Icao die meisten Flugplätze von der Pflicht, Feuerlösch- und Rettungsdienste vorzuhalten, entbunden. Weil sich Deutschland – anders als Frankreich und Dänemark – immer an die Icao-Regeln hält, ist theoretisch Fliegen ohne Flugleiter auch in Deutschland möglich.

Jedes Bundesland darf entscheiden

Von heute auf morgen sind Flugleiter flächendeckend seitdem nicht abgeschafft worden. Rund ein Jahr später, am 30. April, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine neue rechtliche Grundlage veröffentlicht, die die Betriebsleitung auf Flugplätzen regelt. Verbände wie die AOPA und der Deutsche Aero Club hatten sich von der Neuregelung eine einheitliche Linie für das Fliegen ohne Flugleiter erhofft. Dieser Wunsch wurde nicht erfüllt.

In der Veröffentlichung Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2024-1-3106 heißt es, dass es den Ländern zusteht, von diesen Grundsätzen abzuweichen. Im Prinzip bedeutet das, dass jedes Bundesland seine eigenen Regeln für das Fliegen ohne Flugleiter erlassen kann. «Dieser Ausfluss der föderalen Struktur wird erfahrungsgemäß zu unterschiedlichen Rechtsanwendungen und Unsicherheit führen», heißt es in einem aktuellen Newsletter der Aopa.

Chancen so hoch wie nie

Jeder Flugplatz in Deutschland muss nun einen individuellen Antrag bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde für das Fliegen ohne Flugleiter stellen. Erst bei einem positiven Entscheid kann es mit der neuen Freiheit losgehen. Dennoch heißt es von der Aopa, dass die Chancen für Fliegen ohne Flugleiter so gut stehen wie noch nie.