Drohne: Flug LH 116 von Lufthansa begegnete bei der Landung einer Drohne.

Risiko«Häufig sind Drohnenbesitzer nicht genug informiert»

In London Heathrow stieß eine Drohne mit einem Airbus von British Airways zusammen. Wie gefährlich ist das und was kann man dagegen tun? Ein Forscher gibt Auskunft.

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In London ist es nun passiert. Eine Drohne stieß mutmaßlich mit einem Flugzeug zusammen. Werden wir solche Unfälle noch öfter sehen?

Christian Janke*: Jede technische Weiterentwicklung beinhaltet in der Regel auch die Möglichkeit einer missbräuchlichen Nutzung. Die massenweise Verbreitung von unbemannten Flugobjekten führt zu neuen Bedrohungsszenarien. Zukünftige Unfälle mit Sach- und Personenschaden, etwa beim Einsatz in Städten sind nicht auszuschließen. Weiterhin erschwert die fehlende Dokumentation und Regulierung eine Haftung, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Eine größere Anzahl von Drohnen im Luftraum führt auch zu einer Erhöhung des relativen und absoluten Risikos von Kollisionen. Information und Transparenz von Regeln und Vorschriften an die privaten und kommerziellen Drohnenpiloten kann auch zu einer Erhöhung von Sicherheit führen. Öffentlichkeitsarbeit ist der Schlüssel zur Verbesserung der Gefahrenlage.

Es gibt eigentlich gesetzliche Regelungen, um solche Unfälle zu verhindern. Warum greifen die nicht?

Ein Missbrauch von Drohnen kann absichtlich oder aus Versehen erfolgen. Gegen absichtlichen Missbrauch helfen keine Vorschriften. Häufig sind Drohnenbesitzer aber auch nicht ausreichend informiert um zu wissen dass ihr Verhalten eine Gefahr darstellt. Leider gibt es keine vorgeschriebenen und standardisierten technischen Verfahren um diesen Fehler zu verhindern. Möglich wären Geo-Fencing, Flugverbotszonen, Drohnentransponder und so weiter. Viele Einrichtungen sollten sich auch gegen Renegade-Drohnen schützen! Gerade für Bereiche, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben, können bauliche und organisatorische Vorbereitungen eine Grundlage schaffen. Dies könnten unter anderem das Einrichten und die Bekanntgabe einer Flugverbotszone (auch für kleinere Systeme), Information und Schulung des beteiligten Sicherheitspersonals und Erhöhung der Aufmerksamkeit sein. Es existieren zahlreiche technische Verfahren zum Schutz vor Drohnenmissbrauch aber kein ganzheitliches Schutzkonzept.

Wie gefährlich sind denn Drohnen für Passagierflugzeuge wirklich?

Wenn eine Drohne mit einem Passagierflugzeug kollidiert, kann es zu schweren Schäden an der Außenhülle kommen, je nach Einschlagwinkel, Gesamtmasse und den relativen Geschwindigkeiten. Anders als bei Vogelschlag ist auch viel mehr Metall und Kunststoff beteiligt. Im schlimmsten Fall würde eine Drohne von einem Triebwerk angesaugt werden und damit zum Ausfall der Turbine führen. Gerade weil Start- und Landephase so verletzlich sind, muss hier besonderes Augenmerk auf die Sicherheit gelegt werden.

Sie vom European Aviation Security Center arbeiten zusammen mit der DIN an einer Lösung zur Entschärfung dieses Problems. Wie sieht Ihre Idee aus?

Je mehr Drohnen starten, umso dringlicher sind Antworten auf juristische Fragen und zum Thema Sicherheit: Wie kann verhindert werden, dass die Steuerung abreißt? Was muss passieren, wenn doch? Wer haftet bei einem Schaden? Hersteller oder Anwender? Wie kann die Sicherheit beim Einsatz von unbemannten Flugobjekten durch Transparenz und Rückverfolgbarkeit erhöht werden? Um hier Abhilfe zu schaffen, entwickelt das European Aviation Security Center im Rahmen eines Forschungsprojektes in Kooperation mit DIN derzeit einen Normungsvorschlag zur Kennzeichnung von unbemannten Flugobjekten. Ziel des Projektes, das durch das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, ist eine standardisierte Kennzeichnung von Drohnen, welche in der kommerziellen und der privaten Nutzung als auch in der Forschung Anwendung finden könnte. Damit wird es unter anderem möglich, bei Abstürzen oder bei mittelbaren Schäden durch Drohnen die Verursacher wie zum Beispiel Piloten und auch verantwortliche Betreiber zu ermitteln. Im geringsten Fall ist der fragliche Drohneneinsatz nur auf den fahrlässig handelnden Hobbypiloten zurückzuführen. Bei einer absichtlich böswilligen Nutzung der Geräte bedarf es spezieller Technologien und Verfahren zur Erkennung und Abwehr der Gefahren.

Wie soll die Kennzeichnung denn umgesetzt werden?

Wir entwickeln den Standard um Drohnen zu kennzeichnen. Der Gesetzgeber muss dann entscheiden, diesen Standard umzusetzen. Dies kann von einer einfachen Kennzeichnung mit Namen und Adresse des Halters bis zu einer Registrierung von Personendaten zum Gerät erfolgen.

Aber reicht eine solche Kennzeichnung wirklich aus? Viele. Drohnen werden über das Internet aus undurchsichtigen Quellen geordert.

Entscheidend für eine Kennzeichnung oder Registrierung ist nicht der Verkaufspunkt, sondern der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Das In-den-Verkehr-bringen einer nicht gekennzeichneten Drohne wäre somit eine Straftat und entsprechend zu ahnden.

Wie schnell wäre eine solche Regelung umsetzbar?

Das ist abhängig von den politischen Entscheidungsträgern und dem Weg der Gesetzgebung.

* Christian Janke ist Projektleiter des Drohnenprojekts am European Aviation Security Center. Es ist das herstellerunabhängige Forschungszentrum für Luftsicherheit in Europa und sitzt am Flughafen Schönhagen bei Potsdam.

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