Dass Fluggäste und Airlines um Entschädigungen und Preisdifferenzen streiten, ist nicht ungewöhnlich. In Österreich hat solch ein Streit aber eine extreme Eskalationsstufe erreicht.
Am Montag (9. März) betraten eine Anwältin der Kanzlei Florianer Anwälte und ein Gerichtsvollzieher (in Österreich Exekutor genannt) eine Boeing 737 von Ryanair, die am Flughafen Linz gelandet war. In ihr brachten sie eine Pfändungsmarke an, in Österreich umgangssprachlich Kuckuck genannt. Die Kanzlei veröffentlichte ein Foto davon.
Wie es überhaupt zu dem Streit mit Ryanair kam
Die Zeitung Oberösterreichische Nachrichten berichtete unter Berufung auf Angaben der Anwaltskanzlei zuerst über den Hintergrund des Falles. Demnach wollte eine Frau im Juli 2024 mit zwei weiteren Personen mit Ryanair nach Mallorca fliegen. Da der Flug aber erhebliche Verspätung hatte - am Ende 13 Stunden - buchte die Gruppe einen anderen Flug, der aber pro Person 105,02 Euro teurer war als der ursprüngliche Flug.
Ryanair zahlte laut den Angaben später die je 242,11 Euro des ursprünglichen Ticketpreises zurück - aber nicht die Preisdifferenz von 105,02 Euro und nicht die geforderten 250 Euro Entschädigung. Pro Person ergab sich somit ein Forderungsbetrag von 355,02 Euro.
Pilot bot laut Kanzlei an, geforderten Betrag zu bezahlen
Zur Durchsetzung schaltete die Frau die Kanzlei ein, die vor Gericht einen Titel gegen Ryanair erwirkte in der Sache. «Grundsätzlich kann alles von Wert gepfändet werden», erklärte Anwalt Georg Wageneder von der Kanzlei dem Portal Heute. Aber: «Nachdem es ein irisches Unternehmen ist, muss man schauen, was in Österreich greifbar ist.»
Eine Bordkasse mit Bargeld war in dem Flieger nicht vorhanden und konnte somit auch nicht gepfändet werden. «Dann hat sogar der Pilot angeboten, den geforderten Betrag zu bezahlen», so Wageneder zur Zeitung Krone. «Aber der wollte nur mit Karte zahlen und das akzeptierte der Exekutor nicht.» Der Betrag, den Ryanair zahlen soll, liegt aufgrund von Gebühren und Zinsen nach Angaben der Anwaltskanzler mittlerweile bei 892,62 Euro.
Boeing 737 mit Pfändungsmarke durfte Linz verlassen
Ryanair darf laut der Kanzlei nun nicht über das Flugzeug verfügen, es also beispielsweise nicht verkaufen. Abheben durfte die Maschine aber zunächst wieder - und hat dies auch am Montag getan. Bei der nächsten Landung in Österreich könnte eine Beschlagnahmung und theoretisch sogar eine Versteigerung des Flugzeuges folgen, wenn die Airline nicht zahlt.
Die österreichischen Medien nennen weder Kennzeichen noch Typ des Jets. Ein Blick auf die Ankünfte und Abflüge in Linz zeigt aber: Am Montag (9. März) kam nur ein Ryanair-Flieger in Linz an und flog wieder ab: Die Boeing 737-800 mit dem Kennzeichen EI-EXE. Sie kam als Flug FR1695 aus London-Stansted und flog dorthin zurück. Seitdem war der rund 13 Jahre alte Jet schon in Gdansk (Polen) und flog am Dienstagnachmittag nach Palanga (Litauen).
Ryanair: «Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet»
Ryanair bestreitet derweil auf Anfrage von aeroTELEGRAPH die Pfändung des Flugzeuges. «Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet», teilt ein Sprecher mit. «Alle Berichte, die etwas anderes behaupten, sind sachlich falsch.» Weitere Details nannte der Sprecher nicht. Die Kanzlei Florianer Anwälte bestätigte anschließend gegenüber aeroTELEGRAPH dagegen die Echtheit des veröffentlichten Fotos und die Richtigkeit der gemachten Angaben.
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