Die Gepäckwagen: Potenzielles Risiko für landende Jets.

Behörde rügt Flughafen ZürichGepäckwagen rollen auf Landebahn

Ein Sturm riss am Flughafen Zürich sieben Gepäckwagen los. Sie rollten auf die Piste und wurden wegen der Dunkelheit zuerst nicht entdeckt. Die Behörden rügen deswegen den Airport.

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Das Wetter war wenig erbaulich. Über der Schweiz lag am 9. Februar 2016 eine dichte Wolkendecke, immer wieder regnete es. Es sollte noch garstiger werden. Für den Abend wurde der Einfall einer Kaltfront mit heftigen Winden angekündigt. Die Meteorologen sagten starke Böen mit einer Stärke von 80 bis 110 Kilometern pro Stunde voraus.

Der Wintersturm traf auch den Flughafen Zürich. Irgendwann lösten sich wegen der starken Böen sieben aneinander gekoppelte Gepäckwagen, wie die Unfall-Untersuchungsbehörde Sust in ihrem am Dienstag (28. März) erschienen Schlussbericht zum Zwischenfall schreibt. Das bekamen ein Flugzeugtraktorfahrer und ein Bodenmitarbeiter mit. Sie sahen, wie die Wagen «mit hoher Geschwindigkeit vom Wind in Richtung der Piste 28 getrieben wurden», heißt es im Bericht.

Ineinander verkeilt

Die beiden Männer hätten noch versucht, die ausgerissenen Gepäckwagen zu stoppen. Ohne Erfolg. Der Gepäckwagen-Zug raste ungebremst auf die Bahn zu. Um zirka 21:24 Uhr abends überquerte er dann die Piste 28 des Flughafens Zürich. An der Grasnarbe kam er zum Stillstand. Die einzelnen Wagen waren ineinander verkeilt.

Wo genau sich die Ausreißer befanden, konnten die alarmierten Lotsen und Sicherheitskräfte aber nicht ausmachen. Es war zu dunkel, zudem verringerte der Regen die Sicht zusätzlich. So wurde Piste 28 gesperrt. Ein Airbus A320 im Endanflug musste deshalb einen Durchstart durchführen.

Ungenügend gesichert

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle rügt in ihrem Bericht den Flughafen Zürich. Die Untersuchung habe «systemische Ursachen für den schweren Vorfall» zu Tage gefördert. So seien die Gepäckwagen ungenügend gegen Wegrollen gesichert gewesen, weil «entsprechende Mittel und Verfahren fehlten». Zudem seien die technischen Warnsysteme ungenügend gewesen.

Auch die Zuständigkeiten für die Gepäckwagen in Bezug auf den Unterhalt waren nicht klar geregelt und es fehlte an der Übersicht über den Zustand der Wagen.

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