Am Flughafen Antalya ist Ural Airlines weiterhin ein regelmäßiger Gast. Mindestens 54 Flüge der russischen Fluggesellschaft waren seit dem 21. September auf den Ankunfts- und Abflugtafeln verzeichnet, darunter Verbindungen nach Moskau und Wolgograd. Das berichtet die Zeitung Financial Times. Und obwohl die EU Ural Airlines bereits im Juni 2024 auf ihre Sanktionsliste gesetzt hat, werden die Flugzeuge der Fluggesellschaft am türkischen Flughafen weiterhin abgefertigt.
Das ist vor allem deshalb brisant, weil hinter dem Flughafen europäische Unternehmen stehen. Denn betrieben wird der Airport Antalya von einem Gemeinschaftsunternehmen des deutschen Flughafenbetreibers Fraport, der auch den Flughafen Frankfurt betreibt, und der türkischen TAV Airports. TAV wiederum gehört mehrheitlich zur französischen Groupe ADP, die unter staatlicher Kontrolle steht und unter anderem den Flughafen Paris-Charles de Gaulle betreibt. Für Dienstleistungen wie die Passagierabfertigung und Sicherheitskontrollen erhalten die Betreiber Gebühren von den Fluggesellschaften. Die Bodenabfertigung von Ural Airlines übernimmt in Antalya die TAV-Tochter Havaş.
TAV und Fraport erklären, Sanktionen einzuhalten
TAV sieht darin keinen Sanktionsverstoß. Das Unternehmen erklärt, nicht selbst darüber entscheiden zu können, welche Airlines Antalya anfliegen. Das liege in der Verantwortung der türkischen Behörden. Bei sanktionierten Fluggesellschaften erbringe man lediglich die nach lokalen Vorschriften und behördlichen oder vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Mindestleistungen.
Auch Fraport hat sich gegenüber der Financial Times geäußert. Der deutsche Flughafenbetreiber betont, sämtliche geltenden Gesetze und Sanktionsvorschriften einzuhalten und seine Geschäfte entsprechend auszurichten. Auf die konkrete Abfertigung von Ural Airlines in Antalya geht Fraport in der zitierten Stellungnahme nicht näher ein. Auch Groupe ADP erklärt, die Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften und Sanktionen sicherzustellen.
Ausnahmen sind möglich
Die rechtliche Frage ist, wie weit europäische Sanktionen außerhalb der EU reichen. Als Ural Airlines 2024 auf die Sanktionsliste kam, waren Unternehmen wie die in der Türkei registrierte TAV zunächst nicht unmittelbar betroffen. Seit Februar 2025 müssen europäische Mutterkonzerne jedoch ihre bestmöglichen Anstrengungen unternehmen, damit ihre Auslandstöchter die Sanktionen nicht unterlaufen. Ausnahmen sind möglich, wenn lokale Gesetze eine Einflussnahme verhindern.
Die Diskussion betrifft nicht nur Russland. Nachdem die USA am 8. September 27 iranische Fluggesellschaften sanktioniert hatten, nutzten einige von ihnen weiterhin Flughäfen mit von TAV betriebenen Terminals in der Türkei und Georgien. Noch am 5. Oktober flog beispielsweise Meraj Airlines von Teheran nach Ankara und zurück. TAV erklärt, Dienstleistungen für die betroffenen Airlines im eigenen Einflussbereich eingestellt zu haben.
Amerikanische Sanktionen könnten zum Problem werden
Amerikanische Sanktionen könnten für die europäischen Betreiber relevant werden. Die USA können unter bestimmten Voraussetzungen nämlich ausländische Unternehmen bestrafen, die sanktionierte Firmen wesentlich unterstützen. Ob die Geschäfte mit den sanktionierten Airlines rechtliche Folgen haben, ist offen. Die Europäische Kommission und die zuständigen französischen Behörden wollten sich zu dem Fall nicht äußern.
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