Bald entscheidet der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments über einen umstrittenen Änderungsantrag. Eine Zustimmung könnte den Weg für das Ende für Handgepäck-Zusatzgebühren ebnen.
Am kommenden Dienstag (24. Juni) findet eine nicht-öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments statt. Die Tagesordnung umfasst 14 Punkte, von denen vier eine elektronische Abstimmung beinhalten. Dazu gehört auch Tagesordnungspunkt 5, dessen Ausgang das Potential hat, die europäische Luftfahrt zu verändern.
Seit über zwei Jahren beschäftigt sich der Ausschuss mit der Vereinheitlichung der Handgepäckregeln für Flugreisende in der EU. Ursprüngliches Ziel war es, die unterschiedlichen Regelungen und Tarife der Airlines zu harmonisieren und standardisierte Maße für Handgepäck einzuführen. Doch Änderungsantrag 164 geht deutlich weiter.
Nun heißt es, dass nicht aufgegebenes Gepäck als ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen angesehen wird. Daher darf für seine Beförderung kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht, Abmessungen und Sicherheitsbestimmungen stimmen. Grundlage ist ein EU-Urteil von 2014. Das bedeutet: Keine Extrakosten mehr für Handgepäck.
Der neue Gesetzestext hat bei Branchenverbänden einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. «Wenn sich Regulierungsbehörden in kommerzielle oder betriebliche Angelegenheiten einmischen, von denen sie nichts verstehen, liegen sie normalerweise falsch», Willie Walsh Generaldirektor der Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (Iata).
Walsh warnt vor steigenden Flugpreisen für alle Passagiere, sollte der Vorschlag umgesetzt werden – unabhängig davon, ob man mit Handgepäck reist oder nicht. «Unsere Verbraucherforschung zeigt, dass die Mehrheit der Reisenden den günstigsten Preis für ihr Ticket zahlen und die benötigten Zusatzleistungen erwerben möchte», so der Ex-IAG-Chef.
Auch Airlines for Europe (A4E) kritisiert die geplante Regelung und prognostiziert höhere Kosten für Millionen von Passagieren. A4E spricht davon, dass dieser Gesetzesvorschlag die Wahlfreiheit der europäischen Bürger einschränken würde und sie zwinge, unnötige Dienstleistungen zu bezahlen, die man nicht will. Der Lobbyverband fordert das Europäische Parlament nachdrücklich auf, diesen Änderungsantrag abzulehnen.
Laut dem Portal PYOK gibt es innerhalb des Ausschusses Widerstand gegen den Neuentwurf. Bis aus diesen Plänen ein Gesetz wird, ist es noch ein langer Weg. Selbst wenn die Ausschussmitglieder dem Änderungsantrag zustimmen, müssen die Vorschläge anschließend noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden.