Letzte Aktualisierung: um 16:12 Uhr

Vorfall in Zürich

Flog Drohne bewusst in Anflugschneise?

Ein Besitzer steuerte seine Drohne in die Anflugschneise des Flughafens Zürich. Die Ermittler hegen den Verdacht, dass er besonders spektakuläre Aufnahmen machen wollte.

Die zwölf Besatzungsmitglieder und die 185 Passagiere auf Flug LX294 vom 5. Mai 2017 hatten schon mehr als achteinhalb Stunden Flug hinter sich. Sie waren mit dem Airbus A330 von Swiss in Dar es Salaam gestartet und befanden sich an jenem Morgen um 6:15 Uhr bereits im Landeanflug auf Piste 34 in Zürich. Alles verlief ganz normal – bis sich der Kontrollturm bei den beiden Piloten meldete. Die Losten warnten vor einer großen Drohne.

Die Piloten des vor dem A330 landenden Flugzeuges hatten in der Anflugschneise auf rund 5000 Fuß oder rund 1520 Meter ein Flugobjekt entdeckt, wie es in einem Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust heißt, der am Montag (2. Oktober) veröffentlicht wurde. Die Cockpitbesatzung der Swiss-Maschine hielt selbst nach der Drohne Ausschau. Für ein Ausweichmanöver war es da schon zu spät.

Durchmesser von rund einem Meter

Für zwei Sekunden entdeckten die beiden A330-Piloten die Drohne dann auch. Sie konnten gerade noch erkennen, dass es sich um ein Fluggerät mit mehreren Rotoren und einem Durchmesser von rund einem Meter handelte. Dann flogen sie «geschätzte zehn Meter» unter ihm durch. Dabei ist glücklicherweise nichts passiert.

Die Behörde warnt aber jetzt noch einmal eindringlich. Ohne Gegenmaßnahmen auf europäischer Ebene sei «eine Kollision mit einem Verkehrsflugzeug in geringen Flughöhen vor dem Hintergrund des starken Drohnenaufkommens nur noch eine Frage der Zeit», schreibt die Sust. «Gerade Multikopter dieser Grössenordnung können beträchtlichen Schaden an einem Triebwerk anrichten oder dieses sogar in Brand setzen und stellen somit eine Gefährdung der Verkehrsfliegerei dar.»

Neue Regeln in Deutschland

Diese Warnung wird noch eindrücklicher, wenn man den Verdacht der Schweizer Ermittler zur Kenntnis nimmt. Auffällig im vorliegenden Fall sei, dass sich die Drohne «über dem Wegpunkt MILNI etwa auf der gemäß ILS-Anflug zu erwartenden Höhe von 5000 Fuß AMSL befand. Damit ist denkbar, dass die Position und Höhe der Drohne in der Absicht, Nahaufnahmen der anfliegenden Verkehrsflugzeuge zu machen, bewusst gewählt worden ist.»

Deutschland hat auf den 1. Oktober neue Regeln eingeführt. Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen werden. Dies ermöglicht im Schadensfall die Feststellung des Halters. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist zudem ein Kenntnisnachweis erforderlich, also eine Prüfung abzulegen.