Flughafen Chisinau: Nur noch wenige Airlines dürfen von hier aus in die EU fliegen.

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Chisinau International Airport

Moldau

Europäisches Land kommt auf Schwarze Liste

120 Fluggesellschaften dürfen die EU nicht anfliegen. Neu auf der Verbotsliste steht mit der Republik Moldau ein europäisches Land. Ein zweites riskiert ein Flugverbot.

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Die Behörde handelten wohl, als sich das vernichtende Urteil aus Brüssel abzeichnete. Man habe im November 2018 und im März eine vertiefte Prüfung der Fluggesellschaften des Landes durchgeführt, erklärte die Autoritatea Aeronautica Civila a Republicii Moldova. In der Folge seien Oscar Jet der Einsatz eines Flugzeuges untersagt und die Luftfahrtbetreiberzeugnisse (AOC oder Air Operator Certificate) von Terra Avia und Fly Proden annulliert worden, so die moldauische Luftfahrtbehörde am 11. April. Anderen Fluggesellschaften wurden Beschränkungen bei Flügen ins Ausland auferlegt.

Die Republik Moldau tat damit das, was die Europäische Union ohnehin vorhatte. Brüssel setzte am Dienstag (16. April) das Land in Europas Osten auf die Schwarze Liste gesperrter Fluggesellschaften. Nur die Nationalairline Air Moldova, Fly One und Aerotranscargo dürfen jetzt noch in die 28 Unionsländer sowie Island, Norwegen und die Schweiz fliegen, wie die EU-Kommission bekannt gab. Die Aufsicht in der Republik Moldau sei nicht strikt genug, begründete sie.

Angola entlastet

Die Schwarze Liste sei eines der «effizientesten Werkzeuge» im Kampf für höchste Sicherheit in der europäischen Luftfahrt, kommentiert Verkehrskommissarin Voileta Bulc. Seit 2006 veröffentlicht die Europäische Union diese Übersicht der gesperrten oder nur mit Beschränkungen im Unionsgebiet zugelassenen Fluggesellschaften. Alle drei Monate wird sie überarbeitet. Und es wird dabei auch gewarnt. In der Dominikanischen Republik und in Weißrussland habe sich die Sicherheit verschlechtert, so die EU-Kommission.

Das Urteil der Europäischen Union basiert auf Vorfeldinspektionen, Verboten in anderen Ländern, Auswertungen von Zwischenfällen, Fehlender Transparenz in Sicherheitsfragen oder auch einer Analyse der Qualität nationaler Aufsichtsbehörden. Im Falle von zwei angolanischen Fluggesellschaften fiel es jetzt positiv aus. Seit 2008 waren TAAG Angola Airlines und Heli Malongo nur mit Beschränkungen in der EU zugelassen. Bei der jüngsten Anpassung der Schwarzen Liste wurden sie von allen Auflagen befreit.

Viele Länder, einige Einzelfälle

120 Fluggesellschaften sind derzeit in der EU und in der Efta gesperrt. In den meisten geht es um einen Bann ganzer Länder: Afghanistan, Angola (außer die zwei nun befreiten Airlines), Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Djibouti, Equatorial Guinea, Eritrea, Gabun (außer Afrijet mit Beschränkungen), Kirgistan, Liberia, Libyien, Moldau (mit drei Ausnahmen), Nepal, São Tomé and Príncipe, Sierra Leone und Sudan. Hinzu kommen Avior Airlines (Venezuela), Iran Aseman (Iran), Iraqi Airways (Iraq), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Zimbabwe). Für Air Koryo (Nordkorea), Air Service Comores (Komoren) und Iran Air (Iran) gelten spezifische Einschränkungen.

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