Letzte Aktualisierung: um 22:35 Uhr

Entscheidung der Schweizer Behörde

Aus für kommerziellen Passagierbetrieb mit Schweizer Ju-52

Rundflugbetreiberin Ju-Air darf keine Tickets mehr für Flüge mit ihren zwei historischen Junkers Ju-52 verkaufen. An Bord dürfen nur noch Vereinsmitglieder.

Vergangenen November verordnete die schweizerische Luftfahrtbehörde Ju-Air ein Flugverbot. Bei der Inspektion des Wracks der am 4. August abgestürzten Maschine mit dem Kennzeichen HB-HOT waren zuvor «schwerwiegende strukturelle Schäden» vorgefunden worden, begründete das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl damals. Die Betreiberin von zwei historischen Junkers Ju-52 müsse nun erst «die bestehenden Abläufe prüfen und verbessern».

Ju-Air war damals voller Zuversicht, den Flugbetrieb mit den beiden Ju-52 mit den Kennzeichen HB-HOP und HB-HOS im Sommer 2019 wieder aufnehmen zu können. Doch dazu kommt es nicht. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen.

Wartefrist nach Eintritt

Künftig dürfen nur noch Vereinsmitglieder mit den beiden historischen Maschinen befördert werden. Diese müssen zuerst über die Risiken eines Fluges aufgeklärt werden. Zudem dürfen sie frühestens 30 Tage nach der Aufnahme in den Verein fliegen.

Doch auch dann ist ein Neustart nicht sicher. «Da Ju-Air die die vom Bazl geforderten technischen Maßnahmen noch nicht vollständig erfüllen kann, bleiben ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden», heißt es von der Behörde.

Bilder der Junkers Ju-52 von Ju-Air sehen Sie in der oben stehenden Bildergalerie.