Das Bundeskartellamt hatte einst angeordnet, dass die große der kleinen Fluggesellschaft weiterhin Zubringerdienste zu Vorzugskonditionen anbieten muss. Nun hat ein Gericht diese Entscheidung aufgehoben. Lufthansa, welche die Kooperation schon beendet hat, sieht sich bestätigt. Condor argumentiert mit Verfahrensfehlern.
Der Streit dauert schon fast fünf Jahre. Ende 2020 kündigte Lufthansa das sogenannte Special Pro-Rate Agreement mit Condor auf. Durch diese Kooperation, kurz nur SPA genannt, hatte Lufthansa Condor-Fluggäste zu bestimmten Konditionen in ihren Flugzeugen mit zum Drehkreuz Frankfurt genommen. Doch Condor wehrte sich gegen das Ende der Zusammenarbeit. Seitdem tobt ein Rechtsstreit mit Erfolgen und Niederlagen für beide Seiten. Derweil beendete Lufthansa die Zusammenarbeit Ende 2024 tatsächlich.
Am Mittwoch (20. August) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun ein weiteres Urteil im Rechtsstreit gefällt - und zwar zugunsten des Großkonzerns. «Lufthansa Group begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit der der Beschluss des Bundeskartellamts vom 29. August 2022 aufgehoben wurde», teilt das Unternehmen mit.
Das Gericht bestätige damit die Rechtswidrigkeit der Anordnung, Lufthansa zur Fortführung der Vorzugskonditionen für Condor zu verpflichten, erklärt die Lufthansa-Gruppe ihre Sicht auf das Urteil des Oberlandesgerichts. «Die in der Verfügung des Bundeskartellamts enthaltene Feststellung zu einer vermeintlichen Marktbeherrschung der Lufthansa Group und des Marktmissbrauchs durch die Beendigung der Vorzugskonditionen für Condor sind durch die Aufhebung der Verfügung durch das Gericht vollständig gegenstandslos geworden.»
Ein Condor-Sprecher ordnet die Entscheidung anders ein. «Condor nimmt zur Kenntnis, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf heute, 20. August 2025, eine Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben hat, die die Lufthansa verpflichtet hatte, von einer Kündigung des Zubringervertrags abzusehen und mit Condor ein neues, verbessertes SPA abzuschließen», bestätigt der Sprecher, doch sagt auch, die Entscheidung stütze sich «ausschließlich auf Verfahrensfehler des Bundeskartellamts». Inhaltlich habe das Gericht «über Condors Anspruch auf Zubringung nicht entschieden». Man prüfe nun die Entscheidung und nächste Schritte und bleibe Verhandlungen gegenüber aufgeschlossen.
Lufthansa sieht sich dagegen offenbar schon am Ende des Konflikts. «Nach der Entscheidung im Eilverfahren des Oberlandesgericht Düsseldorf im Mai 2024, der Abweisung einer Beschwerde von Condor und dem Bundeskartellamt gegen die Entscheidung des Gerichtes durch den Bundesgerichtshof im Dezember 2024 und der Einstellung des Verfahrens bei der EU Kommission im Februar 2025 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun auch im Hauptsacheverfahren Lufthansa Recht gegeben», schreibt das Unternehmen. Damit hätten alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung rechtlich zulässig gewesen sei.
Das Bundeskartellamt war im Sommer 2022 mit einer Entscheidung zugunsten von Condor in den Streit eingetreten. Es untersagte Lufhansa aus kartellrechtlichen Gründen die Beendigung der Kooperation. «Condor-Passagiere aus ganz Europa können auf dieser Grundlage weiterhin Zubringerflüge der Lufthansa und ihrer Fluggesellschaften mit Durchgangsticket zum Condor-Langstreckenflug nutzen», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals. Doch rund zwei Jahre später äußerte das Oberlandesgericht Düsseldorf schon im Eilverfahren «ernstliche Zweifel» an der Rechtmäßigkeit.
Es gab damals auch ein pikantes Detail. Es ging um einen Aktenvermerk des Kartellamtes, der Lufthansas Juristinnen und Juristen ins Auge fiel und aufgrund dessen das Gericht von «Besorgnis der Befangenheit» sprach. Es ging um die Entscheidung zu Condors Gunsten. Die Behörde vereidigte sich: «Wir entscheiden unvoreingenommen und unabhängig», sagte Mundt der Zeitung FAZ. Man könne nicht nachvollziehen, dass der Eindruck von politischer Einflussnahme entstanden sei. «Erst recht weisen wir den von Lufthansa erhobenen Vorwurf, dass es tatsächlich eine politische Einflussnahme gab, in aller Entschiedenheit zurück.»
Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht einsehbar. Jedoch erklärt das Gericht in einer Mitteilung, es habe den Beschluss des Bundeskartellamts wegen formeller Rechtswidrigkeit aufgehoben. Zum einen sei der Rechtsstreit durch die währenddessen geäußerten Erklärungen des Bundeskartellamts und von Condor, aus der angefochtenen Verfügung keine Rechte mehr herzuleiten, nicht erledigt, heißt es. Das Rechtsschutzbedürfnis bestehe fort, «da Condor und deren Kunden Lufthansa auf Grundlage der Feststellungen und Verpflichtungen des Bundeskartellamts zivilrechtlich in Anspruch nehmen könnten».
Zum anderen sei die Verfügung des Bundeskartellamts formell rechtswidrig und daher aufzuheben, «weil die Mitglieder der Beschlussabteilung die Besorgnis der Befangenheit begründet haben», schreibt das Gericht in der Mitteilung weiter. Dies resultiere insbesondere daraus, «dass im Zuge einer Akteneinsicht von Lufthansa eine abweichende Version eines Originalvermerks versendet worden sei». Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Ein herber Rückschlag ist er für Condor dennoch. Die Fluggesellschaft hat schon begonnen, ein eigenes Zubringernetz in Deutschland und in ganz Europa aufzubauen, betont aber stets, dass dies nur einen Bruchteil so groß sei wie das einst genutzte Lufthansa-Angebot.