Der Streit zwischen Condor und Lufthansa um Zubringerflüge ist wie ein spannendes Pokalspiel zwischen einem Bundesligisten und einem Klub aus der 2. Bundesliga. Gekämpft wird hart. Und immer wieder müssen die Schiedsrichter eingreifen - auch mit dem VAR. Einmal geht der Oberklassige in Führung, dann trifft überraschend wieder der Unterklassige. Endresultat ungewiss.
Condor sucht noch immer außergerichtliche Lösung mit Lufthansa
Jetzt hat die EU-Kommission diese Anordnung zurückgezogen. «Nach weiterer Prüfung aller verfügbaren Beweise hat die Kommission beschlossen, ihr Verfahren der einstweiligen Anordnung einzustellen», teilt sie am Donnerstag (27. Februar) mit. Es seien nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllt gewesen.
«Wir gehen davon aus, dass die derzeit noch laufenden Verfahren vor dem Kartellamt und der Europäischen Kommission zu positiven Entscheidungen im Sinne des Wettbewerbs und damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen werden», kommentiert ein Sprecher von Condor. Da sich diese Verfahren noch lange hinziehen könnten, sei man aber «weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit der Lufthansa, um zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden außergerichtlichen Lösung» zu kommen.
EU-Kommission fürchtet weiterhin Wettbewerbsbeschränkungen
«Wir begrüßen diese Entscheidung der EU-Kommission und sehen unsere Rechtsauffassung bestätigt», heißt es von Lufthansa Group. «Condor kann weiter Flüge der Lufthansa Group auf Basis des industrieüblichen Interlinings buchen.»
Für Lufthansa Group ist es allerdings nur ein kleiner Sieg. Denn die EU-Kommission treibt zugleich die seit vergangenem August laufende Untersuchung voran, welche die einstweilige Anordnung zugunsten von Condor auslöste. Sie nimmt weiterhin das transatlantische Joint Venture A++ unter die Lupe. Dabei geht es um die gemeinsame Planung, Preissetzung und Vermarktung von Flügen von Lufthansa (sowie den Schwestern Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings und Swiss), United Airlines und Air Canada zwischen Europa und Nordamerika.
Vereinbarkeit mit Wettbewerbsregeln für transatlantische Strecken
Diese enge Zusammenarbeit könne womöglich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, so die EU-Kommission. Man prüfe weiterhin «die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ mit den EU-Wettbewerbsregeln für transatlantische Strecken», erklärt sie in einer Stellungnahme.