Airbus A320 von Condor: muss vermehrt Zubringerflüge übernehmen.

Nach GerichtsentscheidungCondor muss nach Lufthansa-Kündigung Flugplan anpassen

Der Vertrag zwischen Lufthansa und dem Ferienflieger ist ausgelaufen. Deshalb hat Condor begonnen, Verbindungen nach Nordamerika zu streichen.

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Es war kein Geschenk, das Lufthansa Group Condor zum 24. Dezember machte. Im Gegenteil. Bis am Heiligabend musste sich der Ferienflieger entscheiden, ob er das neue Angebot für Zubringerflüge annimmt oder nicht. Man habe zur neuen Offerte noch «inhaltliche Rückfragen» gehabt, erklärt eine Sprecherin von Condor. «Leider war es Lufthansa offenbar nicht möglich, diese Fragen vor der selbst gesetzten Frist am 24. Dezember zu beantworten.»

Der Termin ist also ohne Einigung verstrichen. Lufthansa kündigte vergangene Woche für diesen Fall an, den Zubringervertrag umgehend zu beenden. Das zeigt sich - zumindest aktuell - im Buchungssystem von Condor. Wer zum Beispiel einen Flug von Wien nach Boston, von Zürich nach Seattle oder von Berlin nach Vancouver sucht, findet erst Ende März wieder eine Option. Genau dann startet die deutsche Fluggesellschaft ihr eigenes Zubringernetz, indem sie neue Städteverbindungen eröffnet.

Weniger Zubringerflüge - und teurer

Je ein Mal täglich geht es ab dann von Frankfurt nach Berlin, Hamburg und München, Mailand-Malpensa, Prag, Rom-Fiumicino, Wien und Zürich und umgekehrt. Im Vergleich zum Zustand vor dem 24. Dezember mit dem alten Abkommen bleibt das aber ein Miniangebot. Zuvor konnten Condor-Gäste mit 300 Zubringerflügen von Lufthansa am Tag aus über 100 Städten in Deutschland und Europa zum Drehkreuz Frankfurt geflogen werden.

Condor betont jedoch, das trotz der Anpassungen alle bereits getätigten Buchungen, die einen Zubringerflug mit Lufthansa enthalten, ihre Gültigkeit behielten. Zudem wird die Konkurrentin weiterhin als Zubringer dienen - allerdings in kleinerem Ausmaß und mit deutlich höheren Preisen als bisher. Die Situation für Januar bis März dürfte sich daher wieder ändern.

Aus für Ziele wie Halifax, San Antonio oder Phoenix

Im Hinblick auf die neuen Verhältnisse hat Condor bereits proaktiv gehandelt. Man habe Anfang der Woche begonnen, den Sommerflugplan 2025 anzupassen, erklärt eine Sprecherin gegenüber aeroTELEGRAPH. So reagiere man «kurzfristig auf die sich verändernden Rahmenbedingungen für die Zu- und Abbringung von Fluggästen». Das hat auch Folgen fürs Langstreckennetz. Gewisse Verbindungen kann Condor alleine nicht mehr gewinnbringend anbieten.

Der Ferienflieger streicht deshalb Edmonton und Halifax in Kanada, Baltimore, Minneapolis/St. Paul, San Antonio und Phoenix im Sommer ganz aus dem Flugplan. «Die freigewordenen Kapazitäten werden im Sommer 2025 mit zusätzlichen Frequenzen nach Miami und Mauritius verlagert. Außerdem stehen Johannesburg und Bangkok künftig ganzjährig, also auch im Sommer, im Flugplan», so die Sprecherin von Condor.

Condor hofft weiter auf Lufthansa ...

Damit setze man das Wachstum außerhalb des klassischen Feriensegments fort und ergänze die Urlaubskompetenz im Flugplan durch nachfragestarke Ziele, in denen Dienst- und Freizeitreisen ideal verbunden werden könnten, erklärt sie weiter. Condor will dabei unter anderem mit ihrer modernen Langstreckenflotte von Airbus A330 Neo mit neuer Kabine punkten, während Erzrivalin Lufthansa mitunter noch mit älterem Fluggerät und älterem Interieur unterwegs ist.

Trotzdem hofft Condor aber noch auf ein neues Abkommen mit Lufthansa. Man stehe einer Einigung weiterhin «offen gegenüber», so die Sprecherin. Sie solle «ein partnerschaftliches Fundament für die langfristige Zusammenarbeit» sein. «Lufthansa Group ist für Condor unverzichtbarer Partner.»

... oder Gericht

Die Kündigung des Zubringervertrages durch Lufthansa Group war eine Entscheidung des Kartellsenats des deutschen Bundesgerichtshofs vorausgegangen. Er hatte Entscheidungen der deutschen Wettbewerbshüter kritisiert, welche sich zugunsten von Condor ausgesprochen hatten. Der Ferienflieger und nun zunehmend auch Städteflieger betont aber auch, dass dennoch «noch kein finales Urteil im zugehörigen Rechtsverfahren gefällt worden» sei.

Die Sprecherin: «Insbesondere wurde bislang von keinem Gericht, auch nicht vom Bundesgerichtshof, entschieden, inwieweit Condor einen rechtlichen Anspruch auf eine in einer kommerziellen Vereinbarung geregelte Zubringung aufgrund Lufthansas Marktmacht hat».

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