Das Brüsseler Gericht stufte dagegen die Sitzplatzgebühr für Eltern, die neben ihren Kindern sitzen möchten, als zulässig ein. Genau dieser Punkt beschäftigt nun die britische Verwaltung. Die Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority CMA untersucht, ob die Gebühren gegen das Verbraucherrecht verstoßen.
Wettbewerbsbehörde sieht versteckte Pflichtgebühr
Wie sieht die Regelung genau aus? Wer bei Ryanair mit Kindern zwischen zwei und elf Jahren fliegt, ist verpflichtet, einen Sitzplatz zu reservieren, bis zu vier Kinder können dann kostenlos daneben sitzen. Die Sitzplatzreservierung kostet den Erwachsenen im Schnitt rund acht Pfund oder rund 9,20 Euro. Kostenlose Kinderplätze gibt es zudem nur im hinteren Teil des Flugzeugs. Wer einen anderen Platz wählt, muss für alle Reisenden einen kostenpflichtigen Sitzplatz reservieren.
Ryanair bezeichnet die Reservierung als freiwillige Zusatzleistung. Die Wettbewerbsbehörde sieht darin eine versteckte Pflichtgebühr für etwas, wozu die Airline ohnehin gesetzlich verpflichtet ist. Sie prüft zudem, ob die Gebühr beim Buchungsprozess transparent ausgewiesen wird oder ob der Gesamtpreis erst schrittweise sichtbar wird.
Ryanair spricht von «Scheinuntersuchung»
Sollten die Wettbewerbshüter den Verstoß nachweisen können, kann das für Ryanair schnell teuer werden. Das Verbraucherrecht in Großbritannien sieht vor, dass Unternehmen mit Strafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden können. Innerhalb der kommenden sechs Monate will die Behörde ein Update geben.
Ryanair wies die Untersuchung entschieden zurück. Die Familiensitzplatzpolitik entspreche «vollständig allen relevanten Gesetzen», die Untersuchung sei «haltlos». Die Iren gehen noch einen Schritt weiter und bezeichnen den Vorgang als «Scheinuntersuchung» und als «gescheiterten Versuch der Starmer-Regierung, vorzugeben, sich um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern», berichte der Rundfunkanbieter BBC.
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