Das Gericht der Europäischen Union hat ein italienisches Beihilfeprogramm für von der Covid-19-Pandemie betroffene Fluggesellschaften bestätigt und damit Klagen von Ryanair abgewiesen. Das mit 130 Millionen Euro ausgestattete Programm galt zwischen März 2020 und Ende 2021 und unterstützte Airlines, die besonders stark unter den Reisebeschränkungen in Italien litten.
Nach Auffassung des Gerichts verstießen weder die Voraussetzung einer italienischen Betriebsgenehmigung noch die Vorgaben zu Mindestlöhnen gegen das Diskriminierungsverbot oder die Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts. Zudem stellte das Gericht klar, dass die EU-Kommission bei der Prüfung eines Beihilfeprogramms dessen allgemeine Ausgestaltung bewerten darf und nicht jede einzelne Beihilfe gesondert untersuchen muss. Mit dem Urteil sind die beiden Klagen von Ryanair endgültig abgewiesen.