Ein Brüsseler Unternehmensgericht hat mehrere Geschäftspraktiken der Billigairline als irreführend eingestuft. Geklagt hatte die belgische Konsumentenschutzorganisation Test Achats. Ryanair muss die beanstandeten Punkte innerhalb von drei Monaten korrigieren, andernfalls droht eine Strafzahlung von 5000 Euro pro Tag, wie das Portal Virgule berichtet. Beanstandet wurde vor allem die Darstellung der Tarifpakete im Online-Buchungsprozess: Kundinnen und Kunden würden dazu gedrängt, teurere Pakete zu wählen, obwohl einzelne Leistungen wie Handgepäckmitnahme, Sitzplatzreservierung oder Priority Boarding auch separat und günstiger erhältlich seien. Diese Möglichkeit werde nicht transparent aufgezeigt. Zudem kritisierte das Gericht künstliche Verknappungshinweise wie angeblich nur noch wenige verfügbare Sitze zu einem bestimmten Preis sowie unklare Angaben zu Gepäckpreisen für Hin- und Rückflug.
In zwei Punkten unterlag Test Achats: Zusatzgebühren für größeres Handgepäck sowie die Sitzplatzregelung für Begleitpersonen von Kindern wurden als rechtmäßig beurteilt. Ryanair wertet das Urteil als Bestätigung ihrer Gepäckpolitik, während Test Achats von einem wichtigen Erfolg für den Konsumentenschutz spricht.