Ein Brüsseler Unternehmensgericht hat mehrere Geschäftspraktiken der Billigairline als irreführend eingestuft. Geklagt hatte die belgische Konsumentenschutzorganisation Test Achats. Ryanair muss die beanstandeten Punkte innerhalb von drei Monaten korrigieren, andernfalls droht eine Strafzahlung von 5000 Euro pro Tag, wie das Portal Virgule berichtet. Beanstandet wurde vor allem die Darstellung der Tarifpakete im Online-Buchungsprozess: Kundinnen und Kunden würden dazu gedrängt, teurere Pakete zu wählen, obwohl einzelne Leistungen wie Handgepäckmitnahme, Sitzplatzreservierung oder Priority Boarding auch separat und günstiger erhältlich seien. Diese Möglichkeit werde nicht transparent aufgezeigt. Zudem kritisierte das Gericht künstliche Verknappungshinweise wie angeblich nur noch wenige verfügbare Sitze zu einem bestimmten Preis sowie unklare Angaben zu Gepäckpreisen für Hin- und Rückflug.
In zwei Punkten unterlag Test Achats: Zusatzgebühren für größeres Handgepäck sowie die Sitzplatzregelung für Begleitpersonen von Kindern wurden als rechtmäßig beurteilt. Ryanair wertet das Urteil als Bestätigung ihrer Gepäckpolitik, während Test Achats von einem wichtigen Erfolg für den Konsumentenschutz spricht.
Eine Sprecherin von Ryanair sagt: «Wir begrüßen dieses klare und umfassende Urteil, das erneut und im Einklang mit den EU- und nationalen Gerichten in Italien, Deutschland, Spanien und dem EuGH bestätigt, dass die Handgepäckrichtlinie von Ryanair vollständig mit dem EU-Recht vereinbar ist. Unser kostenloses Handgepäckstück erfüllt alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, und Kunden profitieren weiterhin von den niedrigsten Flugpreisen in Europa, indem sie nur die optionalen Services wählen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen möchten. Wir nehmen auch die Feststellung des Gerichts zur Kenntnis, dass Test Achats unrechtmäßig der Status einer „qualifizierten Einrichtung” zuerkannt wurde, wodurch seine Fähigkeit, missbräuchliche und unbegründete Klagen dieser Art zu erheben, erheblich eingeschränkt wurde».