Letzte Aktualisierung: um 21:09 Uhr

Nächste Airline mit Kinder-Bann

Für die einen Erlösung, für andere Grund zur Empörung: Eine weitere Fluglinie richtet kinderfreie Zonen ein – auch in der Economyklasse.

Gerade auf Langstreckenflügen kann Schlaf ziemlich wertvoll sein. Schließlich will man ja ohne Schlafmangel ins Urlaubsvergnügen starten oder an der Geschäftssitzung erscheinen. Wenn die Nachtruhe durch ein schreiendes Kind gestört wird, ist das nicht gegeben. Darum reagieren immer mehr Fluggesellschaften. Schon im vergangenen Jahr sorgte Malaysia Airlines für Aufruhr, als sie ein partielles Kinderverbot einführte. Neben einem Nein zu Säuglingen in der ersten Klasse, führte sie in ihren Airbus A380 in der oberen Etage ein Verbot für Kinder ein, die jünger als zwölf Jahre alt sind.

Konkurrentin Air Asia X zieht nun nach. Die Langstreckentochter der Billigairline Air Asia richtet in ihren Fliegern eine Ruhezone ein. In den ersten sieben Reihen der Economyklasse sind keine Kinder unter 12 Jahren erlaubt. Außerdem lockt die Fluglinie ruhebedürftige Reisende mit einer speziellen Stimmungsbeleuchtung an den Spezialplätzen.

Minimale Störung

Auf der Webseite macht die Fluglinie keinen Hehl daraus, dass Kinder durchaus anstrengend sein können. Die Ruhezone sei für alle, die einen entspannten, ruhigen Flug mit minimaler Störung wünschten. So lange man nicht mit einem Kind unterwegs sei, sei man herzlich willkommen, einen der Sitze in der Sonderzone auf den Reihen 7 bis 14 zu buchen. Je nach Zeitpunkt des Buchens muss der Kunde eine Gebühr von bis zu 35 Dollar zahlen. Angeboten wird die kinderfreie Zone auf Flügen von Kuala Lumpur nach China, Taiwan, Japan, Südkorea, Australien und Nepal.

Während viele Geschäftsreisende den Schritt von Air Asia X begrüßen und die Airline für die Entscheidung feiern, brockte sie sich auch Anfeindungen von Familien ein. Es sei schlicht diskriminierend, beschweren sich Eltern im Internet. Immerhin gebe es heutzutage genug Möglichkeiten, dem Lärm zu entfliehen – durch Ohrstöpsel etwa oder Musik.