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Deutsches Gericht

31 Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad verboten

Ein deutsches Gericht hat einen Eilantrag von Etihad Airways abgelehnt. 31 Codeshare-Verbindungen mit Air Berlin werden ab dem 15. Januar verboten. Etihad will Einspruch erheben.

Für die ohnehin schon angeschlagene Air Berlin ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts Braunschweig ein herber Rückschlag. 31 Codeshare-Verbindungen von Etihad und der deutschen Fluggesellschaft sind ab dem 15. Januar offiziell verboten, teilen die Richter am Mittwoch (30. Dezember) mit. Betroffen von dem Entscheid sind Flüge ab Asien in Richtung Berlin oder Stuttgart, erklärt ein Air-Berlin-Sprecher. Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf sind nicht betroffen.

Im Urteil führen die Richterinnen und Richter aus, dass die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken nicht erfüllt sind. Dazu hatte  das Gericht das Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, das Protokoll über die Verhandlungen des Fluglinienplans und den Plan selbst auszulegen. Die umstrittenen Flugstrecken seien nicht im Abkommen  abgedeckt, war das Ergebnis.

Eilantrag von Etihad abgelehnt

Über 50 weitere Codeshare-Flüge ab Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München sind nicht vom Verbot betroffen. Dennoch dürfte man bei Air Berlin nun ins Zittern kommen. Denn Etihad hat ihre Investitionen in Air Berlin stets daran geknüpft, dass sie durch ein umfassendes Codeshare-Abkommen von der deutschen Partnerin profitieren kann. Auch für Air Berlin sind die von Etihad mitverkauften und vermarkteten Flüge wichtig. Über 100 Millionen Euro an Zusatzeinnahmen bringen sie laut Angaben der Fluggesellschaft jährlich.

Das Gericht lehnte mit dem Entscheid einen Eilantrag von Etihad ab. Für den aktuellen Winterflugplan beantragte die Golfairline eine einstweilige Anordnung auf die Erlaubnis der Flüge. Im Oktober hatte das Gericht zunächst entschieden, die Flüge bis zum 8. November zu genehmigen, dann erlaubte das Luftfahrtbundesamt die umstrittenen Flüge bis zum 15. Januar. Ab dann dürfen sie nicht mehr als gemeinsame Flüge vermarktet werden.

Air Berlin bedauert, Etihad kündigt Einspruch an

Bei Air Berlin ist man enttäuscht. «Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Braunschweig. Für unsere Kunden entstehen dadurch keine Nachteile», schreibt die Fluglinie in einer Mitteilung. Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge von Etihad Airways und Air Berlin würden «wie geplant durchgeführt». Etihad wird deutlicher. Der Entscheid sei schlecht für die deutsche Wirtschaft und die Passagiere. Man werde deshalb schon in der kommenden Woche Einspruch erheben.