Ein A320 Neo von Austrian Airlines: Der Airline droht Ärger von. Verbraucherschützern.

VerbraucherschutzVerbraucherschutz droht Austrian Airlines mit Klage wegen Kleingedrucktem

Der österreichische Verbraucherschutz kritisiert mit Schützenhilfe der Regierung die Beförderungsbedingungen der nationalen Fluglinie. Er setzt Austrian Airlines eine Frist sie zu ändern - sonst will er klagen.

Top-Jobs

bwlv

Fluggerätmechaniker (m/w/d)

BWLV-Motorflugschule Hahnweide
Vollzeit
Kirchheim/Teck
Top jobs
Deutschland
Feste Anstellung
Flugschule
Pilatus Logo

Team Leader Account Management

Pilatus Flugzeugwerke AG
Vollzeit
Top jobs
Schweiz
Feste Anstellung
Flugzeughersteller
Hahnair Logo

Compliance Monitoring Manager (all genders)

Hahn Air Lines GmbH
Vollzeit
Düsseldorf
Top jobs
Deutschland
Feste Anstellung
Luftfahrt
Etihad Job

Captain A320

Etihad Airways
Vollzeit
Abu Dhabi
Top jobs
United Arab Emirates
Feste Anstellung

Austrian Airlines und der Verein für Konsumenteninformation kennen sich gut. Vergangenes Jahr hatten die österreichische Verbraucherschutzorganisation Klage gegen die nationale Fluglinie eingereicht. Der Vorwurf: Greenwashing. Das Landesgericht Korneuburg gab der Klage statt und bewertete die Werbung von AUA als irreführend.

Knapp elf Monate später hat sich der Verbraucherschutz die österreichische Lufthansa-Tochter erneut vorgenommen - im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Vorwurf dieses Mal: Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen bei Austrian Airlines beinhalteten in drei Punkten grob nachteilige Vertragsklauseln für die Fluggäste. Auslöser sei die stark zunehmende Zahl an Verbraucherbeschwerden, so der Verein.

Drei Punkte werden beanstandet

Konkret vorgehen möchte der Verein für Konsumenteninformation gegen die von Austrian Airlines erhobene Ticketgebühr von fünf Euro pro Ticket. Die Konsumentenschützer sehen dies als grobe Benachteiligung, da eine Beförderung ohne Ticket nicht möglich ist. Reisende würden gezwungen, diese Gebühr zu zahlen, was als unverhältnismäßig und unfair angesehen werden könne, so die Organisation.

Der zweite Punkt betrifft Rückzahlungen. Die Verbraucherschützenden bemängeln, dass die Rückerstattung des Flugpreises entweder ausgeschlossen oder nur gegen eine Gebühr möglich sei. Die Klausel schließe zudem auch die Rückerstattung von Steuern, Gebühren und Zuschlägen aus, die gar nicht angefallen seien. Aus rechtlicher Sicht seien diese an die Reisenden auszuzahlen, argumentiert der Verband.

Verbraucherschutz setzen Frist von einer Woche

Als letzten Punkt kritisiert der Verbraucherschutz die Neuberechnung des Flugpreises bei Nicht-Einhaltung der Flugreihenfolge. Austrian Airlines behält sich in ihren Beförderungsbedingungen vor, den Preis der Flugtickets neu zu berechnen, sollte die Reihenfolge der gebuchten Flüge nicht eingehalten werden. Ein Beispiel wäre, wenn ein Flug von Wien über Brüssel nach London gebucht wurde, aber nur der Flug von Wien nach Brüssel genutzt wird.

Die Verbraucherschützer haben Austrian Airlines bis nächste Woche Zeit gegeben, zu den beanstandeten Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen verpflichtet sich ein Vertragspartner, bestimmte Handlungen in Zukunft zu unterlassen, meist unter Androhung einer Strafe. Sollte dies nicht passieren, wird der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums klagen.

AUA prüft Vorwürfe

Austrian Airlines teilt gegenüber aeroTELEGRAPH mit, ein entsprechendes Schreiben des Vereins für Konsumenteninformation erhalten zu haben. «Dieses wird aktuell intern gewissenhaft geprüft». Weiter äußern möchte sich die Fluglinie nicht.

Mehr zum Thema

Das Inserat von Austrian Airlines: Ethik-Kodex «nicht ausreichend sensibel umgesetzt».

Gericht verurteilt Austrian Airlines wegen irreführender Klima-Werbung

Das Inserat von Austrian Airlines: Ethik-Kodex «nicht ausreichend sensibel umgesetzt».

Austrian Airlines kassiert Rüffel wegen Werbung

Boeing 747 von Lufthansa: Grünes Mäntelchen oder echtes Engagement?

Verbraucherschutz wirft Lufthansa und Co. Irreführung vor

Die OE-LZN (Archivbild): Der Airbus A320 Neo steht aktuell immer noch in London.

Airbus A320 Neo von Austrian Airlines nach Heckaufsetzer seit fast drei Wochen in London gestrandet

Video

Airbus U740 Valkyrie: Erstflug erfolgreich absolviert.
Sie startet ohne Landebahn, erreicht bis zu Mach 0,8 und kann bewaffnet werden: Die Airbus U740 Valkyrie hat ihren ersten Flug absolviert. Künftig soll das autonome Mapflugzeug gemeinsam mit Eurofightern operieren.
gerard al fil
Gérard Al-Fil
Boeing 747-8 von Lufthansa: Am 10.Oktober wäre es fast zu einem Tailstrike in Los Angeles gekommen.
Eine Boeing 747-8 von Lufthansa musste in Los Angeles durchstarten. Dabei kam das Heck des Jumbo-Jets der Piste bedenklich nahe.
Benjamin Recklies
Benjamin Recklies
Szene aus «111 - Echoes from Halifax»: Der Film zeigt die Tragödie anhand menschlicher Schicksale nach.
Anne Walser ist Produzentin des Kinofilms «111- Echoes from Halifax». Im Interview erklärt sie, weshalb das Thema Absturz von Swissair-Flug SR111 auch nach mehr als 25 Jahren noch aktuell ist, wieso sie bewusst auf einen Katastrophenfilm verzichtete und wie sich das Team vorbereitete.
Stefan Eiselin
Stefan Eiselin