Letzte Aktualisierung: um 11:25 Uhr

Gleitschirm gefährdet Jet der Swiss

Einem Jumbolino von Swiss im Anflug auf Zürich kam plötzlich ein Paraglider entgegen. Nur sehr knapp kam es nicht zu einem Zusammenstoß.

Der Sportler hatte einiges vor. Er wollte am 8. Mai mit seinem Gleitschirm die mehr als 100 Kilometer lange Strecke vom Schweizer Jura ins süddeutsche Städtchen Villingen-Schwenningen fliegen. Dabei vergaß er alle Regeln. Denn er flog am Ende rund 400 Meter zu hoch. Und das hätte katastrophale Folgen haben können.

Auf einer Höhe von 5500 Fuß beginnt um den Flughafen Zürich der Luftraum C. Er reicht bis nach Süddeutschland. Ohne Genehmigung der zuständigen Schweizer Luftaufsicht Skyguide darf man ihn nicht benutzen. Die aber hatte der Gleitschirm nicht. Er kletterte auf seinem Ausflug dennoch bis auf 6800 Fuß oder 2070 Meter hoch. Warum solche Flüge verboten sind, zeigte sich bald darauf auf dramatische Weise. Denn während der Gleitschirmpilot in der Luft glitt, leitete die Crew einer Avro RJ 100 von Swiss den Anflug auf den Flughafen Zürich Kloten ein.

«Massive Luftraumverletzung»

Die Piloten des Jumbolino flogen über Süddeutschland auf den Flughafen zu, als sie um 16:19 Uhr eine unheimliche Entdeckung machten. Ihnen kam plötzlich der Gleitschirmpilot entgegen. Viel fehlte nicht. Nur äußerst knapp flogen der Jet und der Sportler aneinander vorbei. Gemäß einem neuen Bericht der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU betrug der Abstand zwischen den beiden nur 50 bis 100 Meter horizontal und 15 bis 30 Meter vertikal.

Die Gleitschirm-Szene ist seither beunruhigt. Eine «massive Luftraumverletzung» nennt der Deutsche Hängegleiterverband den Vorfall. Er befürchtet nun schärfere Regeln für seine Mitglieder. «Eine Luftraumverletzung ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt», schreibt auch der Flieger Club Achental. Man wolle nicht «wegen irgendwelchen Deppen gegroundet werden oder 300 Meter über Grund herum dümpeln».