Airbus A321 Neo mit dem Kennzeichen VP-BXT (hier noch zu sehen vor der Auslieferung und daher auch mit deutschen Testkennzeichen): Hat kein Lufttüchtigkeitszeugnis mehr.

Airbus A321 Neo mit dem Kennzeichen VP-BXT (hier noch zu sehen vor der Auslieferung und daher auch mit deutschen Testkennzeichen): Hat kein Lufttüchtigkeitszeugnis mehr.

Airbus/Stefan Kruijer

Rückflug mit unversichertem A321 Neo

Wie die Beschlagnahmung eines Aeroflot-Jets scheiterte

Leasingfirmen fordern Flugzeuge von russischen Airlines zurück. Ein gescheiterter Versuch in Ägypten zeigt, wie aktuell grundlegende Luftfahrtregeln verletzt werden.

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Leasingfirmen kündigen russischen Airlines aufgrund von Sanktionen die Verträge. Doch die Lessoren haben es nicht leicht, ihre Flugzeuge zurückzuerhalten. Das war auch schon klar, bevor die russische Luftfahrtbehörde heimischen Fluggesellschaft empfahl, ab dem 8. März auf Flüge ins Ausland zu verzichten. Doch was geschieht konkret?

Das Portal The Air Current berichtet über den Fall einer gescheiterten Rückforderung in Ägypten. In der Hauptstadt Kairo landete in der Nacht vom 2. auf den 3. März ein Airbus A321 Neo von Aeroflot. Die nicht mal ein Jahr alte Maschine mit dem Kennzeichen VP-BXT gehört dem Leasingunternehmen SMBC Aviation Capital mit Sitz in Irland.

«Flugzeug darf nicht fliegen»

Während der Jet als Flug SU400 auf dem Weg von Moskau nach Kairo war und sich gerade über Georgien befand, entzog die Luftfahrtbehörde der Bermudas, wo das Flugzeug registriert ist, dem Jet das Lufttüchtigkeitszeugnis. Auch die Versicherung wurde in diesem Moment laut dem Bericht ungültig. SMBC forderte den Flieger zurück.

Aeroflot wurde per E-Mail und Fax mitgeteilt, dass sie verpflichtet ist, den A321 Neo den ägyptischen Behörden zu übergeben. «Dementsprechend darf das Flugzeug unter diesen Umständen nicht fliegen und den Flughafen, auf dem es sich befindet, nicht verlassen», hieß es im Schreiben der bermudischen Behörde, das The Air Current eingesehen hat.

Rückflug nach Moskau ohne Versicherung

Auch die ägyptische Regierung war laut einem Informanten des Magazins informiert. Ob die Aeroflot-Crew von den Vorgängen wusste, ist unklar. Die ägyptische Luftfahrtbehörde wollte gemäß der Quelle aber nicht mithelfen, den Flieger festzusetzen.

So hob das Flugzeug, das um 02:55 Uhr nachts gelandet war, um 04:30 Uhr zum Rückflug SU401 ab und flog nach Moskau. Ob und wie viele Reisende an Bord waren, ist nicht bekannt. Sicher ist dagegen: Die Maschine flog ohne gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis und ohne Versicherung. Mittlerweile ist es im russischen Inlandsverkehr unterwegs.

Grundlegende Regeln werden verletzt

Dabei hätte der Flieger in Kairo bleiben müssen und erst vom Lessor und Eigentümer ausgeflogen werden dürfen. Die Rückforderung verlief nach den Regeln des sogenannten Cape Town Treaty, den neben vielen anderen Ländern auch Russland, Ägypten, die Bermudas und Irland unterzeichnet haben. Dabei handelt es sich um einen Vertrag über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung. Er regelt die Rückführ-Verpflichtungen für geleaste Flugzeuge und ist eine wichtige Grundlage der Branche.

Das Abkommen «hat wesentlich dazu beigetragen, die Finanzierungskosten angemessen zu halten, da es das Risiko des Leasinggebers durch die Garantie von Rücknahmerechten verringert», zitiert The Air Current Richard Aboulafia von der Beratungsunternehmens Aero Dynamic Advisory. «Aber es wurde noch nie ernsthaft durch einen Krieg auf die Probe gestellt, und die russische Regierung hat bereits so viele internationale Verträge verletzt, dass Cape Town für sie wahrscheinlich keine Bedeutung mehr hat.»

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