Die russische Fluggesellschaft hat ihren Kopiloten (Erste Offiziere) vorübergehend untersagt, Landungen an Außenflughäfen eigenständig durchzuführen. Die Maßnahme gilt vom 1. Juni bis zum 1. Oktober und folgt auf mehrere Vorfälle mit erhöhten vertikalen Belastungen bei der Landung, wie der Kanal Aviatorshina berichtet. Zu den betreffenden Ereignissen laufen derzeit interne Untersuchungen. Während des Geltungszeitraums dürfen Kopiloten von S7 Airlines Landungen nur noch an den Basisflughäfen der Airline in Moskau-Domodedovo, Novosibirsk, Irkutsk – mit Ausnahme der Piste 12 – sowie Vladivostok durchführen. Auf allen anderen Streckenabschnitten müssen die Landungen von den verantwortlichen Flugkapitänen übernommen werden.